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preparatory:AB 226777

Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-06

Wortprotokoll

Die Finanzkommission des Nationalrates hat am 14. November 2017 die Einreichung dieser Motion beschlossen. Sie will den Anspruch auf Teuerungsausgleich beim Bundespersonal aufheben. Bis jetzt ist dies in Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes geregelt. Ein solcher Anspruch ist aus unserer Sicht irritierend und sollte überdacht werden. Denn dieser automatische Teuerungsausgleich ist in der Privatwirtschaft unüblich und auch für die Steuerzahler unverständlich.

Das Problem von Artikel 16 ist, dass er diesen Anspruch gesetzlich festhält. Auf diesen Anspruch berufen sich vor allem die Personalverbände, und sie wollen damit immer wieder durchsetzen, dass dies in der Praxis und im Parlament so vollzogen wird. In Absatz 1 dieses Artikels heisst es wortwörtlich: "Der Arbeitgeber richtet den Angestellten auf den Lohn oder einzelne Lohnanteile sowie auf weitere Leistungen einen angemessenen Teuerungsausgleich aus." Zudem verweist der zweite Teil des Absatzes darauf, dass dabei vor allem die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Bundes sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden müssen.

Fakt ist: Dieser Artikel beziehungsweise dessen Interpretation erhöhen den Druck im Parlament, im Sinne eines jährlichen Teuerungsausgleichs zu votieren, und schaffen damit einen automatischen Mechanismus, der aus unserer Sicht in die falsche Richtung geht. Die Verwaltung fühlt sich daher natürlich verpflichtet, den Teuerungsausgleich auch immer wieder ins Budget aufzunehmen. Da diesbezüglich Artikel 16 unklar ist, entfaltet dieser Artikel die Wirkung eines automatischen Teuerungsausgleichs. Dies ist nicht unternehmerisch, und es ist auch nicht wirtschaftlich.

In der Privatwirtschaft sind Lohnerhöhungen, aber auch Teuerungsausgleiche an Bedingungen geknüpft. Produktivitätswachstum ist wohl der wichtigste Grund für Lohnerhöhungen. In Unternehmen wird ein Ausgleich aber auch oft über die Kostenüberwälzung an Kunden finanziert. Dies ist bekanntlich in der Verwaltung so nicht möglich. Es ist daher auch nicht zeitgemäss, dass der Bund mit solchen gesetzlichen Ansprüchen operiert, zumal er zusätzlich zum Teuerungsausgleich auch noch Lohnerhöhungen gewährt.

Lassen wir kurz noch die Fakten sprechen: Die Jahresteuerung hat seit dem Jahr 2000 zusammengezählt rund 7 Prozent betragen. Gleichzeitig sind die Löhne beim Bund total aber über 16 Prozent gewachsen. Es gab viele Jahre, in denen wir eine Negativteuerung hatten, zum Teil bis minus 1,5 Prozent. Dort wurden auch keine Anpassungen nach unten gemacht. Man hat sich dabei immer auf die Besitzstandswahrung berufen. Ich denke, hier muss, wenn schon, mit gleichen Ellen gemessen werden.

Ich bitte Sie daher, diese Kommissionsmotion zu unterstützen.