Janiak Claude · Nationalrat · 2002-06-12
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Der Ständerat teilt die Auffassung der grossen Mehrheit unseres Rates, dass unsere Aufgaben immer anspruchsvoller geworden sind. Auch die Antragsteller haben das eigentlich nicht bestritten. Alle sind sich einig, dass Handlungsbedarf besteht. Es gibt im Grunde genommen zwei Differenzen:
Die eine Differenz können wir heute beseitigen: Wir haben bei der Erstbehandlung in unserem Rat den Fehler gemacht, die Beträge von Jahreseinkommen und Entschädigungen auf Verordnungsebene regeln zu wollen. Das war nicht böse Absicht, sondern entspricht eigentlich Artikel 164 der Bundesverfassung, wonach nur grundlegende Bestimmungen ins Gesetz gehören. Beiträge gehören auch bei anderen Gesetzen in Verordnungen. Aber Ihre SPK will der Angriffsfront derjenigen, die darin eine vorsätzliche Umgehung der Volksrechte erblicken wollen, den Wind aus den Segeln nehmen. Sie schliesst sich dem Ständerat an und schlägt vor, die Beträge auf Gesetzesstufe zu regeln.
Die zweite Differenz ist der Hauptdiskussionspunkt heute: Der Ständerat will die Bezüge erhöhen und auf die Zweckbindung der erhöhten Mittel verzichten. Nach seiner Auffassung trägt unsere Lösung den verschiedenartigen Situationen und Bedürfnissen der einzelnen Ratsmitglieder zu wenig Rechnung. Ihre Kommission teilt diese Beurteilung nicht. Auch die vom Nationalrat beschlossene Lösung überlässt es dem einzelnen Ratsmitglied, wie es sich seinen Bedürfnissen entsprechend organisieren will. Für diese Aufgaben können Sie Ihre Sekretärin anstellen, Sie können Ihre Ehefrau bezahlen, Sie können sich in einem Pool organisieren, oder Sie können auch auf diese Beträge verzichten. Der Ständerat hat letztlich nichts anderes als eine Lohnerhöhung beschlossen, und das haben wir explizit nicht gewollt. Daran halten wir fest, nicht zuletzt deshalb, weil der Ständerat mit seiner Lösung den Gegnern jeder auf die Entlastung der Ratsmitglieder zielenden Massnahme die Argumente auf dem Teller serviert. Die SPK möchte am Milizsystem und damit daran festhalten, dass wir unseren angestammten Beruf auch während der Amtszeit, wenn auch in beschränktem Ausmass, in der Regel weiter ausüben können. Die SPK möchte jeden weiteren Schritt in Richtung Berufsparlament vermeiden. Aber der Status quo ist es, der das Milizsystem untergräbt, nicht das, was wir beschlossen haben!
Die Ratsmitglieder sollen bei der Ausübung ihres Mandates unterstützt werden. Sie wollen aber nicht mehr verdienen. Die Anstellung von persönlichen Mitarbeitern ermöglicht es ihnen, sich auf die wesentlichen politischen Aufgaben zu konzentrieren. Wenn es schon zur Hauptsache um das Milizsystem geht, so darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Situation im Ständerat vielleicht doch eine andere ist als die in unserem Rat. Im Ständerat sind weit weniger klassische Milizpolitiker vertreten - Ratsmitglieder also, deren Beruf rein gar nichts mit der Politik zu tun hat. Die Situation vieler Ständeratsmitglieder unterscheidet sich von der Situation einer Grosszahl von Nationalrätinnen und Nationalräten. Im Ständerat sitzen nicht wenige ehemalige oder noch amtierende Mitglieder einer kantonalen oder kommunalen Exekutive. Das sind keine klassischen Milizpolitiker: Politik ist ihr Beruf, sie verfügen über Ruhegehälter und nicht selten über eine Infrastruktur.
Was der Nationalrat beschlossen hat, soll die bestehenden Unterschiede ausgleichen. Dass solche bestehen, hat ja auch die Untersuchung ergeben. Demgegenüber stellt die Lösung des Ständerates nicht den Milizgedanken in den Vordergrund, und sie birgt die Gefahr in sich - auch das ist ausgeführt worden -, dass sie mit einfachster Polemik abgeschmettert werden kann.
Schliesslich noch zum Stichwort Bürokratie und zu den Kosten: Es ist richtig, dass die Vorlage von zehn zusätzlichen Stellen spricht. Wenn Sie genau lesen, was zu den Auswirkungen auf den Personalbestand der Parlamentsdienste geschrieben steht, werden Sie aber erkennen, dass mit vier zusätzlichen Stellen für die Administration gerechnet wird. Die Kommission rechnet eher mit drei Stellen, denn nicht alle Ratsmitglieder werden von der Möglichkeit eines persönlichen Mitarbeiters Gebrauch machen. Die restlichen Stellen - auch darin ist sich die Kommission einig - sind nicht zwingend nötig. Das Parlament hat es selber in der Hand, hier mit einem Minimum an zusätzlichem Personal auszukommen. Unser Entscheid in der Frühjahrssession hat in der Presse übrigens überwiegend positive Reaktionen gezeitigt, jedenfalls mehr positive Reaktionen als der Entscheid des Ständerates.
Ich ersuche Sie deshalb, beim Konzept zu bleiben, das Sie beschlossen haben. Nur was die Höhe der Bezüge betrifft, die im Gesetz verankert werden soll, bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen.