Schmid Martin · Ständerat · 2018-03-07
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Es geht hier um Artikel 40a des Obligationenrechts und die Frage des Widerrufs bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen. Der Nationalrat hat den Geltungsbereich dieses Widerrufsrechts auch auf Bank- und Finanzdienstleistungsverträge ausgedehnt. Heute sieht das geltende Recht nur eine Ausnahme für Versicherungsverträge vor, nicht jedoch für Bankdienstleistungen.
Die Minderheit unserer Kommission will am geltenden Recht festhalten und damit dem Bundesrat folgen.
Die Mehrheit will eine Anpassung der Ausnahme vom Rücktrittsrecht ermöglichen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Rolle gegenüber dem Nationalrat ein. Die Kommissionsmehrheit beschränkt die Ausnahme auf diejenigen Angebote, die bestehenden Kunden einer Bank oder eines Finanzinstituts unterbreitet werden. Die Lösung, das Widerrufsrecht bloss für bestehende Kunden, welche bereits umfassende Verhaltensprozesse durchlaufen haben, aufzuheben, erscheint der Mehrheit sachgerecht zu sein. Damit werden Personen, welche ungefragt von Finanzdienstleistern zwecks Kauf von Finanzinstrumenten angegangen werden, ohne bereits deren Kunden zu sein, weiterhin wirkungsvoll durch das Widerrufsrecht geschützt. Solche Geschäftspraktiken sind verpöntes Cold Calling - wir kennen es von den Telefonanrufen an Personen ohne bestehende Kundenbeziehung. In diesem Sinn wollen wir eine Regelung anbieten und weiterhin das Widerrufsrecht gewähren, nicht jedoch bei bestehenden Kunden, welche ja schon einen Kontakt zur Bank oder zum Kundenberater haben.