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Schmid Martin · Ständerat · 2018-03-07

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Zu Artikel 1abis Absatz 3 Buchstaben a und b: Ich möchte hier zuhanden des Amtlichen Bulletins noch darauf hinweisen, dass es sich um eine redaktionelle Anpassung handelt. Den Hinweis auf Artikel 727a Absätze 2 bis 5 OR hatten wir beim falschen Buchstaben angebracht.

Ich möchte auch bei Artikel 11 Absatz 2bis zu den Bestimmungen über die Genossenschaftsbanken noch einmal ein paar Ausführungen machen, weil wir hier eine Differenz zum Nationalrat haben.

Mit den vom Bundesrat eingebrachten und vom Ständerat angenommenen Bestimmungen zu systemrelevanten Genossenschaftsbanken - und es gibt ja nicht so viele - sollen diese analog zu Aktiengesellschaften die Möglichkeit erhalten, Partizipationskapital zu generieren und damit die Eigenmittel zu stärken. Damit würden für sämtliche systemrelevanten Akteure auf dem Finanzplatz Schweiz gleich lange Spiesse gelten, und die Sicherheit und Stabilität des Finanzplatzes würde weiter gestärkt, denn Partizipationskapital würde auch zur Stabilisierung beitragen.

Unsere Schwesterkommission hat die Ausgliederung der Bestimmungen zu den Genossenschaftsbanken in eine separate Vorlage beschlossen; diese Vorlage wurde im Plenum in der Herbstsession selbstverständlich noch nicht diskutiert. Die WAK des Nationalrates - das vielleicht auch ein Hinweis - lehnte die entsprechende Motion Abate (15.3220) im Jahre 2015 ab, und zwar mit der Begründung, das Anliegen des Motionärs könne in die Revision des Bankengesetzes aufgenommen werden. Das hat jetzt der Bundesrat ja auch gemacht. In dieser Logik müsste aus unserer Sicht der Nationalrat auch der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zustimmen. Aus unserer Sicht haben sich zwischenzeitlich keine neuen politischen oder ökonomischen Entwicklungen ergeben, die dagegen sprechen würden, systemrelevanten Genossenschaften nicht auch die Möglichkeit zu gewähren, zusätzliches hartes Kernkapital zu beschaffen. Mit der Anpassung des Bankengesetzes würden wir die Möglichkeiten dazu schaffen. Ich glaube auch, die Genossenschaftsbanken sollten von diesem Recht Gebrauch machen können.

Ich möchte jetzt noch einen Hinweis zur Beratung der Vorlage machen: Falls der Ständerat dem Antrag der einstimmigen Kommission folgen wird, entfällt die Beratung des Entwurfes 4, der ganz am Schluss der Fahne aufgeführt ist. Das sage ich einfach im Hinblick auf die Beendigung der Ratsdebatte.

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