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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-03-07

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-03-07

Wortprotokoll

Wer aufgrund der Arbeit oder des Kontakts mit Asbest erkrankt, hat oft nicht mehr lange zu leben. Damit diese Opfer nicht noch einen langen Prozessweg beschreiten müssen, ist der Weg über eine Entschädigung über den neugeschaffenen Fonds gut und wichtig. Die Stiftung will den Opfern helfen. Es ist schön zu sehen, dass das mit dem runden Tisch gut geklappt hat. Der Kommissionssprecher hat ausführlich über die Arbeiten des runden Tisches berichtet.

Damit der Fonds auch geäufnet werden kann, möchten diejenigen Unternehmen und Organisationen, die zu diesem Fonds beitragen, Rechtssicherheit. Darum ist es wichtig, dass wir diese Vorlage nun rasch verabschieden. Die einst [PAGE 246] vom Ständerat geschaffene Übergangsbestimmung ist der grosse Stein auf dem Weg zur Lösung mit dem Fonds. Diese Übergangsbestimmung muss weg - es liegt auch kein anderer Antrag dazu vor.

Kommen wir zur Frage, ob zehn oder zwanzig Jahre: Mit dem Status quo von zehn Jahren haben wir keine Rechtssicherheit. Mögliche Klagen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würden von jenem gutgeheissen, wenn wir bei zehn Jahren für Personenschäden bleiben würden. Die zwanzig Jahre sind also ein Kompromiss im Vergleich zu den dreissig Jahren, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Ich bitte Sie nun aber, diese Frage, ob zwanzig oder dreissig Jahre, nicht hochzustilisieren, denn die Krankheit kann auch noch vierzig Jahre nach dem Kontakt mit Asbest ausbrechen. Wir konnten kürzlich lesen, dass letztes Jahr allein 83 Baustellen sofort geschlossen werden mussten, weil Asbest festgestellt wurde; dies zeigt, dass dieses Problem nach wie vor akut ist. Aber wie gesagt, der Fonds hat das Ziel, nicht über den Rechtsweg, sondern unkompliziert zu helfen, damit den Opfern rasch geholfen werden kann. Lesen Sie selbst nach auf www.stiftung-efa.ch: "Personen oder Familienangehörige von Personen, die ab 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor im Bauch- oder im Brustfellbereich (Mesotheliom) erkrankt sind, können bei der Stiftung EFA finanzielle Unterstützung beantragen. Und dies unabhängig davon, ob es sich um eine anerkannte Berufskrankheit handelt oder nicht."

Im Sinne einer schnellen Lösung mit besserem rechtlichem Schutz für die Opfer und einer schnellen Äufnung des Fonds - damit der Fonds geäufnet werden kann, braucht es Rechtssicherheit für die Unternehmen - bitten wir Sie, mit der Mehrheit zu stimmen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Dank und eine Hoffnung aussprechen: einen Dank an all jene Unternehmen, welche bereits in diesen Fonds eingezahlt haben oder eine Einzahlung zugesagt haben; eine Hoffnung bezüglich derjenigen Unternehmen und Organisationen, welche Asbest verarbeitet oder eingesetzt haben oder vorgeschrieben haben, dass Asbest eingesetzt werden muss - ich denke da unter anderem an Gebäudeversicherungen -; nämlich die Hoffnung, dass sie sich an diesem Fonds beteiligen, damit den Opfern möglichst gut geholfen werden kann.