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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-07

Wortprotokoll

Der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen und extremistischen Gewaltakten ist eine staatliche Kernaufgabe. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass einige religiöse Gemeinschaften und Minderheiten in besonderem Masse bedroht sind. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit obliegt dem Bund und den Kantonen - und diese müssen ihre Anstrengungen koordinieren. Herr Ständerat Jositsch will vor diesem Hintergrund vom Bundesrat wissen, welche zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen zum Schutz besonders bedrohter Religionsgemeinschaften getroffen werden könnten und welche Rechtsgrundlagen allenfalls noch zu schaffen wären.

Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat das Anliegen des Motionärs sehr ernst nimmt. Eine spezielle Arbeitsgruppe befasst sich seit 2017 mit dem Anliegen des Motionärs. Das ist die Arbeitsgruppe mit dem Titel "Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen". Sie tagt unter der Leitung des Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der städtischen Sicherheitsorgane sowie der jüdischen und der muslimischen Gemeinschaften. Diese Arbeitsgruppe soll Massnahmen vorschlagen, wie besonders gefährdete Minderheiten bei der Gefahrenabwehr gezielt unterstützt werden können. Sie wird ihren Bericht noch in diesem Frühjahr vorlegen.

Am letzten Montag, also vorgestern, hat der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz die politische Plattform des Sicherheitsverbundes über die Ergebnisse der rechtlichen Abklärungen der Arbeitsgruppe informiert. Diese neuen Erkenntnisse kann ich Ihnen jetzt auch gleich darlegen; sie werden im Bericht ausführlich besprochen:

Die eine Erkenntnis ist, dass eine finanzielle Unterstützung des Bundes gestützt auf Artikel 386 StGB möglich ist. Diese Bestimmung ermöglicht es dem Bund, im Bereich der Kriminalprävention Massnahmen und Projekte finanziell zu unterstützen. Bisher geschah das vor allem in den Bereichen Menschenhandel und Prostitution. Von Artikel 386 StGB abgedeckt sind insbesondere Informations-, Sensibilisierungs- und Ausbildungsmassnahmen.

Aufgrund des Zwischenberichtes des Delegierten hat die politische Plattform des Sicherheitsverbundes am letzten Montag entschieden, dem Bundesrat die Ausarbeitung und die Verabschiedung einer Verordnung, die sich auf Artikel 386 StGB stützt, zu beantragen. Es ist eine Verordnung, die eine finanzielle Beteiligung an den Schutzmassnahmen für besonders bedrohte Minderheiten erlauben wird. Für eine [PAGE 263] direkte Finanzierung von Schutzmassnahmen vor Ort, also zum Beispiel für Wachpersonal oder Infrastrukturmassnahmen, ist Artikel 386 StGB aber keine genügende Rechtsgrundlage.

Zur längerfristigen Erweiterung des Spielraums für den Bund für solche Unterstützungsmassnahmen prüft deshalb diese Arbeitsgruppe Möglichkeiten zur Ergänzung des geltenden Rechts. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen zusätzlichen Einbezug des Bundes setzt aber entsprechende politische Entscheide voraus und könnte auch nur in engster Abstimmung zusammen mit den Kantonen erfolgen. Dessen ungeachtet gilt aber weiterhin, dass die primäre Verantwortung für Schutzmassnahmen vor Ort aufgrund der allgemeinen und vor allem auch verfassungsmässigen Polizeikompetenz bei den Kantonen liegt. Da sind sich Bund und Kantone absolut einig.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und die Motion Jositsch gutzuheissen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen jetzt bereits etwas aufzeigen, wie die Arbeiten weitergehen. Ich denke, sie sind im Sinne dieser Motion und auch im Sinne der Diskussion in Ihrer Kommission.