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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-03-07

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Mit den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit haben wir eine unbefriedigende Situation. Was die Strafsanktionen betrifft, haben wir zwei Extrempositionen. Es gibt Bussen, die aus rein strafrechtlicher Sicht und ohne Gewinnabschöpfungscharakter verhängt wurden. Bei den Bussen mit Gewinnabschöpfungscharakter sind wir uns weitestgehend einig. Bei den eigentlichen Bussen hingegen, also bei der Strafe, die ein Unternehmer bekommen hat, haben wir keine befriedigende Lösung: Wir haben auf der einen Seite die Position der Mehrheit, die sagt, dass man Bussen immer von den Steuern abziehen kann, wenn sie von einer ausländischen Behörde verhängt worden sind. Auf der anderen Seite ist die Position der Minderheit, die sagt, dass solche Bussen nie abzugsfähig sind.

Das ist eine Situation, die eigentlich nicht nötig wäre. Es ist gesagt worden: Wir haben in der Kommission versucht, einen Zwischenweg zu finden. Vielleicht schafft es der Zweitrat oder unsere Schwesterkommission, diesen Weg zu finden; wir haben es nicht geschafft. Wir hatten eigentlich die Überlegung, dass ausländische Bussen grundsätzlich abzugsfähig sind, jedenfalls dann, wenn das Verfahren im Ausland irgendwie unrichtig gelaufen ist. Dann müsste eine Abzugsfähigkeit gegeben sein, denn das wären ja Fälle, in denen Unternehmen durch eine ausländische Behörde schikaniert werden, und in der Schweiz würden sie das im gleichen Fall nicht. Da neige ich dazu zu sagen, dass diese Bussen abzugsfähig sein müssten.

Umgekehrt sagt man, Bussen müssten immer abzugsfähig sein, nur deshalb, weil eine ausländische Behörde sie verhängt habe. Diese Regelung ist auch nicht korrekt in Fällen, in denen es um ein Verhalten geht, das in der Schweiz genau gleich bestraft würde - ganz genau gleich bestraft würde! Dann ist doch nicht einzusehen, wieso dieses schweizerische Unternehmen den Abzug machen kann, nur weil es das Glück hat, dass es sein Delikt im Ausland und nicht in der Schweiz begangen hat. Das ist schon merkwürdig.

Diesen Zwischenweg haben wir nicht gefunden, das muss ich sagen. Ich habe mich in der Kommission der Stimme enthalten, ich sage das offen. Die Mehrheitsposition überzeugt aus den gesagten Gründen nicht, die Minderheitsposition aus den genau entgegengesetzten Gründen auch nicht. Ich hoffe hier, dass der Zweitrat ein Stück klüger wird und dass es eine Lösung gibt. Wir haben Professorinnen zum Thema angehört, und es sind Vorschläge gemacht worden, aber am Schluss hat dann die Kommission doch eine zu wenig durchschlagende Formulierung gefunden, die nicht wirklich praxistauglich und gerecht ist. Das ist aber auch recht schwierig in dieser Situation.