Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-03-07
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-07
Wortprotokoll
Diese Motion hat zum Zweck, dass die Tarife für Laboranalysen künftig von den Tarifpartnern ausgehandelt werden, wie das bei Tarmed und DRG passiert. Wenn das nicht zu einem Resultat führt, soll eine von ihnen eingesetzte Rekursinstanz entscheiden, mit einer Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht.
Die Laboranalysen machen zwar nur einen geringen Teil der Gesundheitskosten aus, haben aber indirekt natürlich trotzdem einen Einfluss auf die Kosten im Gesundheitswesen, indem mit innovativen Analysen Mehrfachtherapien oder falsche Therapien verhindert werden können. Insofern kommt den Analysen eine grosse Bedeutung zu.
Ein zweiter Missstand, der aktuell herrscht, betrifft die Innovation, die Anpassung dieser Analysenliste. Das passiert in einer Verordnung und dauert, je nach Angabe, zwischen zehn und zwanzig Monate. Das ist viel zu lange, um im Bereich der Laboranalysen die Innovation entsprechend vorantreiben zu können.
Schliesslich geht es auch darum, dass wir beim Tarif- und Preisbildungssystem in unserem Gesundheitswesen - das wäre ein Bereich - Schritt für Schritt zu einem einheitlichen Vorgehen kommen könnten. Wir haben, wie schon am Anfang gesagt, beim Tarmed- und DRG-Tarif Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern. Bei den Arzneimittelpreisen ist es so, dass der Bund auf Gesuch hin die Spezialitätenliste ergänzt. Dort ist immerhin noch ein Rechtsmittel möglich. Im Bereich der Labormedizin haben wir nochmals eine andere, unbefriedigende Situation. Hier werden die Tarife einseitig und ohne Rekursmöglichkeiten in einer Verordnung, eben der Analysenliste, festgelegt. Wenn wir hier in einem wichtigen Bereich eine Angleichung beim Verhandeln von Tarifen schaffen, ist das, denke ich, ein gutes Zeichen, und das dient der Effizienz und schlussendlich auch der Kostensenkung.
Wenn die Tarife von Analysen von medizinischen Labors künftig durch die Tarifpartner verhandelt würden und diese eben eine Rekursinstanz oder ein Schiedsgericht einsetzen würden, dürfte ein entscheidender Punkt auch sein, dass dort die Fachkompetenz wäre und dort fachspezifische Richter urteilen würden, was dann ziemlich sicher dazu führen würde, dass die Zahl von Weiterzügen vor die bundesgerichtliche Instanz auch zurückgehen würde. Auch das wäre sicher ein Vorteil bei dieser Regelung mit einer Tarifverhandlung.