Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2018-03-07
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Im Rahmen der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission besuchen wir pro Jahr zwei bis drei Dienststellen, um uns über deren Arbeit zu informieren. Dabei bereiten wir uns mit kritischen Fragen vor, um allfällige Probleme aufzugreifen oder uns ein korrektes Bild der Dienststelle zu machen. So besuchte die Subkommission EDA/VBS die Dienststelle Präsenz Schweiz, wo uns der Chef, Nicolas Bideau, zusammen mit seinen Mitarbeitenden Auskunft über die Tätigkeit dieser Dienststelle gab.
Präsenz Schweiz gibt es seit 2000, ihre Vorläuferorganisation wurde 1976 gegründet. Zu den wichtigsten Aufgaben dieser Dienststelle gehört, die Visibilität der Schweiz im Ausland zu gewährleisten. Sie erklärt auch die politischen Anliegen und Positionen der Schweiz gegenüber einer ausländischen Öffentlichkeit. Sie berichtet dem Bundesrat darüber, wie die Schweiz im Ausland wahrgenommen wird. Sie hilft mit, ein Beziehungsnetz zwischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern aufzubauen und zu pflegen, sei es im In- oder im Ausland. Sie hilft mit bei der Teilnahme von Schweizern an internationalen Grossveranstaltungen. Sie hilft aber auch mit, wenn es darum geht, Kommunikationskonzepte zuhanden des Bundesrates zu erarbeiten, insbesondere wenn es darum geht, Imagebedrohungen oder -krisen zu bewältigen. Bei Grossanlässen, beispielsweise bei den Weltausstellungen in Schanghai 2010 oder in Milano 2015, war Präsenz Schweiz vor Ort und hat massgeblich mitgeholfen, die Vertretung der Schweiz an diesen Anlässen zu organisieren. Das Gleiche gilt für die Olympiaden, bei denen Präsenz Schweiz mithilft, die Schweiz gegen aussen zu vertreten.
Für uns waren dieser Besuch und die Information sehr interessant. Wir haben mit diesem Besuch einen Einblick hinter die Kulissen erhalten und konnten uns ein Bild der aktuellen und geplanten Arbeit von Präsenz Schweiz machen.
Ich möchte noch kurz auf ein Thema hinweisen, das unsere Subkommission nun seit Jahren begleitet. Es handelt sich dabei um die Personensicherheitsprüfung. Erstmals wurde diese beim Fall Nef aktuell, weil diese Prüfung damals erst nach der Anstellung durchgeführt wurde. Bis heute ist bei der Durchführung und der Handhabung vieles verbessert worden, trotzdem gibt es bei der Personensicherheitsprüfung [PAGE 289] immer noch offene Fragen; diese diskutieren wir immer wieder mit dem Bundesrat.
Auf der einen Seite legt jedes Departement selber fest, wer geprüft wird. Das führt so weit, dass sich bei einigen Verwaltungseinheiten sogar das Reinigungspersonal einer Personensicherheitsprüfung unterziehen muss. Auf der anderen Seite haben immer noch nicht alle Departemente eine Verordnung zur Personensicherheitsprüfung erlassen. Dies sollte aus unserer Sicht vereinheitlicht werden. Dies möchte man nun mit dem Informationssicherheitsgesetz regeln. Allerdings gibt es in diesem Gesetz, das wir nächste Woche hier im Rat behandeln werden, noch viele offene Fragen, und die Kommission stellt einen Antrag auf Nichteintreten. So werden wir wohl auch die Fragen der Personensicherheitsprüfung noch weiter offen behalten, und wir werden uns weiter bemühen, dies über die GPK und allenfalls über das BWIS zu regeln.
Zum Schluss danke ich als Subkommissionspräsidentin den beiden Departementen EDA und VBS für die gute Zusammenarbeit und die offenen Informationen. Ganz besonders danke ich auch dem Sekretariat der GPK für die fundierte und gute Unterstützung bei der Erarbeitung unserer Geschäfte. Dank dieser guten Zusammenarbeit ist es uns möglich, kritische Themen aufzunehmen und zu hinterfragen.