Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2018-03-07
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Das Büro lehnt das Anliegen des Motionärs sowohl aus praktischen als auch aus inhaltlichen Gründen ab. Der Vorschlag von Herrn Reimann Lukas, für Bundesratswahlen öffentliche Hearings durchzuführen, erachtet das Büro als wenig effizient, denn es ist davon auszugehen, dass die Fraktionen nebst diesem öffentlichen Hearing zusätzlich auch fraktionsinterne Hearings organisieren würden, dies einerseits, weil an einem gemeinsamen Hearing wohl kaum genügend Zeit für eine wirkliche Prüfung der Kandidierenden betreffend die für die Fraktion relevanten Fragen zur Verfügung stünde, und andererseits, weil die Fraktionen gewisse Fragen und Antworten unter Umständen gar nicht in der Öffentlichkeit preisgeben möchten. So würden die Fraktionen wohl eine zusätzliche Sitzung benötigen, um eine interne Aussprache mit den Kandidatinnen und Kandidaten durchzuführen und eine allfällige Wahlempfehlung zu formulieren.
Der Vorschlag überzeugt aber auch aus praktischen Gründen nicht. Im Falle eines Doppel- oder sogar dreifachen Rücktritts, zum Beispiel auf das Ende einer Legislatur, würde er dazu führen, dass zwischen sechs und neun Kandidierende von sieben Fraktionen beziehungsweise 246 Ratsmitgliedern auf Herz und Nieren geprüft werden müssten. In Anbetracht der Tatsache, dass jede Fraktion unterschiedliche Schwerpunkte setzen würde, gäbe dies einen Fragemarathon, der zeitlich und inhaltlich kaum in befriedigender Art zu bewältigen wäre.
Der Motionär erhofft sich von öffentlichen Hearings auch mehr Transparenz und Ehrlichkeit sowie die Einhaltung der in den Hearings gemachten Versprechen. Es dürfte aber schwer sein, bei einer später in den Bundesrat gewählten Person nachzuweisen, ob sie ihre im Hearing gemachten Versprechungen und geäusserten Meinungen einhält beziehungsweise im Bundesrat vertritt, weil der Bundesrat als Kollegialbehörde verpflichtet ist, keine Positionen einzelner Mitglieder bekanntzugeben, und weil ein Mitglied auch Entscheide loyal mitzutragen hat, die seiner persönlichen Meinung widersprechen.
Zudem erhielte ein so gestaltetes Hearing den Charakter einer Wahlkampfveranstaltung, an der es wohl nicht mehr nur um die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten, sondern auch um die Positionierung der Fraktionen ginge.
Allenfalls kann ein solches Hearing auch dazu führen, dass die Fraktionen in erster Linie ihre eigenen Kandidierenden gegen die Angriffe und Fragen der anderen Fraktionen verteidigen müssten. Die Einführung von öffentlichen Hearings könnte auch nicht verhindern, dass die Bundesversammlung einen Sprengkandidaten oder eine Sprengkandidatin in den Bundesrat wählt, ohne diese Person vorher in einem Hearing angehört zu haben.
Das Büro weist darauf hin, dass es jeder Fraktion heute freisteht, ihre Hearings öffentlich durchzuführen und so für eine mögliche Transparenz zu sorgen. Eine Änderung des Parlamentsgesetzes ist dafür nicht notwendig, da die Möglichkeit von öffentlichen Hearings bereits in Artikel 47 unseres Parlamentsgesetzes festgeschrieben ist.
Insgesamt stellt sich somit die Frage, was der Mehrwert eines öffentlichen Hearings sein soll. Es wäre mit einem grossen organisatorischen Aufwand verbunden, würde für die Fraktionen und Ratsmitglieder viele zeitliche Ressourcen binden, und dennoch hätten die Fraktionen weniger Zeit für eine eingehende Prüfung der Kandidierenden. Das vom Motionär als Hauptzweck aufgeführte Ziel der Transparenz könnte umgekehrt auch mit öffentlichen Fraktionshearings erreicht werden; die Erreichung desjenigen der Ehrlichkeit, der Verbindlichkeit von Wahlversprechen wäre hingegen auch auf diesem Weg nicht garantiert.
Das Büro hat an seiner Sitzung vom 11. November 2017 einstimmig beschlossen, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen, und im Namen des Büros bitte ich auch Sie, die Motion abzulehnen.