Zäch Guido · Nationalrat · 2002-06-13
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-13
Wortprotokoll
Ein Gesetz muss von der Gesellschaft getragen und von allen Interessengruppen unterstützt werden, sonst wird es nicht gelebt. Ein erzwungenes und umstrittenes Behindertengleichstellungsgesetz bleibt toter Buchstabe. Das kann nicht im Sinne der Menschen mit einer Behinderung sein.
Es mag auf den ersten Blick erstaunen, dass ausgerechnet ich der Rückweisung des Behindertengleichstellungsgesetzes an die Kommission zustimme. Denn wer mich und meine Arbeit kennt, weiss, dass ich seit Jahren für die berechtigten Anliegen der Behinderten kämpfe. Ich bin jedoch gegen ein Gesetz, das in der vorliegenden Form eben diesen berechtigten Anliegen nicht dient.
Unsere Kommission muss auf die vielen leider noch offenen Fragen mehrheitsfähige Antworten finden. Menschen mit Behinderungen haben ein Grundrecht auf Chancengleichheit. Dafür setze ich mich mit ganzer Kraft ein. Die Kommission wird aber Wege finden müssen, wie diese Chancengleichheit im Einklang mit allen Mitbetroffenen verwirklicht werden kann. Die Folgekosten müssen genauer abgeklärt und die Verfassungsmässigkeit muss gründlicher untersucht werden. Statt emotional zu debattieren, sollen die Auswirkungen sachlich dargestellt werden. Der Zeitdruck dafür war in der Kommission schlicht zu gross.
Wir brauchen ein wirksames Behindertengleichstellungsgesetz als Umsetzung des Verfassungsauftrages. Wir brauchen eine neue Definition von Behinderung, weil zahlreiche Menschen mit Behinderungen nicht unter die geltende Definition von "Invalidität" im Invalidenversicherungsgesetz fallen, da sie voll erwerbsfähig sind. Besonders wichtig ist der Einbezug des Erwerbslebens und der Aus- und Weiterbildung. In diesem Bereich sollten wir aus der Sicht der Gesellschaft allen Grund zur Ausweitung des Gesetzes haben.
In die Arbeitswelt integrierte Menschen sind zufriedener, haben eine Vision, sind wirtschaftlich besser abgesichert, übernehmen grössere Verantwortung und nehmen an der Gesellschaft teil. Menschen mit Behinderungen haben Ziele, den Willen und die Kraft, alle Hindernisse zu überwinden. Chancengleichheit heisst, dass sie nicht doppelt behindert werden: durch ihre Behinderung und durch die Hindernisse in der Gesellschaft, sei es in Form zwischenmenschlicher, beruflicher oder baulicher Barrieren.
Meine Interessenbindungen sind Ihnen bekannt. Zusätzlich bin ich Mitglied des Initiativkomitees der Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte". Ich versichere Ihnen, dass die Behindertenorganisationen und ihre Mitglieder einen Abstimmungskampf nicht scheuen werden. Die Volksinitiative ist unser Pfand. Menschen mit Behinderungen wollen ernsthafte und deutliche Fortschritte bei der Gleichstellung. Dieses ebenso berechtigte wie rechtmässige Anliegen muss in ein griffiges Behindertengleichstellungsgesetz eingebaut werden. Nur dann wird ein Rückzug der Initiative möglich sein.
Die Rückweisung an die Kommission bedeutet also keine wesentliche Verzögerung. Die Zeit bis im Herbst ist aber nötig, um einen politisch tragfähigen Konsens herzustellen. Die Kostenfolgen für einen Einbezug der bestehenden Bauten, die Kosten einer Ausweitung des Geltungsbereichs auf das Erwerbsleben, auf die Aus- und Weiterbildung und auf die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse sind noch zu wenig beleuchtet worden. Die Verfassungsmässigkeit eines Einbezugs bestehender Bauten und der Bestimmung über die grundsätzliche Einschulung in die Regelschule sind rechtlich noch nicht abgesichert. Es ist klug, all das gründlicher abzuklären. Es ist nicht sinnvoll, in eine parlamentarische Auseinandersetzung zu steigen, wenn zahlreiche wichtige Fragen offen sind. Statt mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, wollen wir gemeinsam Hindernisse abbauen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der CVP-Fraktion, den Anträgen Loepfe und Föhn auf Rückweisung zu folgen.