AB 227497
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-12
Wortprotokoll
Die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) am 28. Februar 2018 publizierte Studie bezieht sich auf das Risiko für Honig- und Wildbienen durch die Anwendung von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid als Beizmittel für Saatgut und als Granulat. Bereits 2013 wurde die Verwendung dieser drei Neonicotinoide in der Schweiz eingeschränkt. Die neuen Efsa-Informationen werden zurzeit geprüft. Falls die Prüfung zum Ergebnis führt, dass für den Schutz der Bienen weiter gehende Massnahmen notwendig sind, werden zusätzliche Einschränkungen für die Anwendung der erwähnten Neonicotinoide erlassen.