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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-12

Wortprotokoll

Es gibt gemäss einer Ensi-Richtlinie drei Methoden für die Bestimmung der Bruchzähigkeit der Werkstoffe eines Druckbehälters: die Methoden I, II-A und II-B. Alle drei Methoden sind gemäss Kernenergieverordnung zulässig. Bei allen drei zulässigen Prüfmethoden gilt das in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken festgelegte Kriterium der Sprödbruch-Referenztemperatur von 93 Grad Celsius. Mit der im vorliegenden Fall angewandten Methode II-B wird das erwähnte Kriterium für den Reaktordruckbehälter von Beznau I um 10 Grad Celsius unterschritten und somit eingehalten.

Die Methode I, die Auswertung der klassischen Kerbschlagbiegeversuche, führt zu sehr konservativen Resultaten, weil sie auf rein empirischen Grundlagen beruht und deshalb grosse Sicherheitszuschläge enthält. Die beiden moderneren Methoden II-A und II-B basieren hingegen auf bruchmechanischen Versuchen und erlauben eine direkte Übertragbarkeit der Bruchzähigkeit auf das Bauteil. Die mithilfe der beiden Methoden des Typs II abgeleiteten Aussagen zum wirklichen Zustand des Stahls des Reaktordruckbehälters sind deshalb genauer als bei der Methode I.

Das Ensi hat von der Axpo verlangt, die Methode II-B anzuwenden, welche gegenüber der Methode II-A konservativer ist. Die Methode II-B ist eine Kombination zwischen Kerbschlagbiegeproben aus der Methode I zur Bewertung des Versprödungseinflusses und der Masterkurve im unbestrahlten Ausgangszustand. Die Verwendung dieser Methode II-B wurde auch vom eingesetzten internationalen Expertenteam, dem International Review Panel, empfohlen.

Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund keinen Anlass, die Expertise des Ensi sowie der internationalen Experten infrage zu stellen.