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AB 227593

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-12

Wortprotokoll

Wie bereits gesagt wurde, hat der Bundesrat am 15. November 2017 meinem Departement den Auftrag gegeben, eine Gesetzesvorlage zur Revision des Zivildienstgesetzes auszuarbeiten. Diese Arbeiten laufen. Es wird, wie ebenfalls gesagt wurde, Anfang 2019 werden, bis man über die Vorlage debattieren kann. Das heisst mit anderen Worten, die Motion 17.3006 wird sicherlich etwas zurückgestellt. Ich teile diese Empfehlung.

Was wollen wir mit der Revision des Zivildienstgesetzes? Wir wollen sicherstellen, dass die "Zivis", die aus Gewissensgründen eine solche Dienstleistung erbringen wollen oder müssen, diese Chance weiterhin haben. Wir wollen aber alles, was in irgendeiner Form mit Ausweichen oder gar mit Missbrauch zu tun hat, möglichst in Grenzen halten.

Es sind sieben Punkte, die wir in der Gesetzesrevision vorschlagen:

1. Die Mindestanzahl Diensttage wird auf 150 festgelegt.

2. Es wird eine Wartefrist eingeführt.

3. Der Faktor 1,5 gilt auch für Offiziere und Unteroffiziere, die zum Zivildienst wechseln wollen.

4. Angehörige der Armee mit 0 Restdiensttagen werden nicht zugelassen. Also dürfen auch diejenigen, die nur noch das Obligatorische absolvieren müssen, im Zivildienst keinen Ausweg finden.

5. Es ist ein Verbot für Mediziner vorgesehen, wonach sie den Zivildienst nicht in ihrer Funktion als Mediziner leisten dürfen.

6. Es sind jährliche Einsatzpflichten ab dem Kalenderjahr nach der Zulassung angedacht.

7. Gesuchsteller aus der Rekrutenschule müssen innerhalb von zwölf Monaten mit einem langen Einsatz beginnen, wenn sie denn von der Armee in den Zivildienst wechseln wollen.

Die Motion scheint geeignet, um die Anzahl Gesuche und Zulassungen zu senken. Je mehr Wiederholungskurse bereits geleistet wurden, umso unwahrscheinlicher wäre dann die Einreichung eines Gesuches. Aber es ist der guten Ordnung halber schon auch festzuhalten, dass der Faktor - heute beträgt er 1,5 - mit der Motion eine Grössenordnung von 2,2 bis 195,0 bekommen könnte. Das kann nicht die Idee sein.

Also empfehlen wir Ihnen den Weg über die Gesetzesrevision. Dieser Weg ist auch aus Sicht des Bundesrates eine Notwendigkeit, um mitzuhelfen, dass Gerechtigkeit, auch Wehrgerechtigkeit, besteht. Es darf auf keinen Fall dem "blauen Weg" Vorschub geleistet werden. Das wäre der billigste Weg, um sich seiner Verpflichtung zu entziehen. Dem muss entgegengehalten werden.

Ich empfehle Ihnen, die Motion zu sistieren und die bundesrätliche Vorlage abzuwarten. Wir werden sie im Laufe des Jahres liefern können, und die Debatte wird im Jahr 2019 stattfinden können. Wir wollen die Zivildienstleistenden, wir wollen sie auf eine korrekte Art und Weise und in einem verhältnismässigen Ausmass. Wir wollen insbesondere der Armee nicht entgegenstehen, indem wir unser Angebot für den Zivildienst zu einfach erhältlich machen. Selbstverständlich weiss die Armeeführung, dass die Push- und die Pull-Faktoren auch bei ihr liegen und dass auch bei ihr Handlungsbedarf besteht.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Gesetzesrevision abzuwarten; die Vernehmlassungsvorlage ist im Entstehen begriffen.