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Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-03-12

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-12

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird eine Änderung des Zivildienstgesetzes verlangt, sodass Militärdienstpflichtige, die ab Beginn der Rekrutenschule in den Zivildienst wechseln, nur die Hälfte der geleisteten Militärdiensttage an den Zivildienst anrechnen können. Um es vorwegzunehmen: Die Kommission legt Ihnen keine inhaltliche oder materielle Stellungnahme vor. Sie beantragt Ihnen mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Frist zur Behandlung zu verlängern.

Sie beantragt diese Fristverlängerung aus folgenden Gründen: Sie hat sich an den Sitzungen vom 9. und 10. November 2017 sowie vom 11. und 12. Januar dieses Jahres intensiv über die Entwicklungen im Zivildienstbereich informieren lassen. Der zuständige Departementschef, Bundesrat Schneider-Ammann, hat an den Sitzungen sehr ausführlich zu den Absichten des Bundesrates bezüglich Änderungen Stellung genommen. Ihre Kommission konnte dabei zur Kenntnis nehmen, dass seitens des Bundesrates beabsichtigt wird, die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst substanziell zu senken. Damit soll ein Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der personellen Alimentierung der Armee geleistet werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 15. November des letzten Jahres das WBF beauftragt, die ihm vorgelegten sieben Massnahmen in eine Vernehmlassungsvorlage zu giessen und ihm bis zum Herbst dieses Jahres eine entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes vorzuschlagen.

Parallel dazu hat der Bundesrat die revidierte Zivildienstverordnung verabschiedet. Diese soll namentlich eine Mindestzahl von 150 zu leistenden Diensttagen im Zivildienst beinhalten, eine Wartefrist von zwölf Monaten für Angehörige der Armee, die nach bestandener Rekrutenschule ein Gesuch um Zulassung stellen, Massnahmen für den Wechsel von Unteroffizieren oder Offizieren in den Zivildienst, Regelungen zum Einsatz von Medizinern und bezüglich der Restdiensttage, die neu gerechnet werden.

Die Mehrheit der Kommission ist nun zum Schluss gekommen, dass es im Moment keinen Sinn macht, die vorliegende Motion abschliessend zu behandeln, sondern dass dies zusammen mit der entsprechenden Botschaft, die gegen Ende des Jahres vom Bundesrat verabschiedet werden dürfte, geschehen soll. Die Vorlage wird dem Parlament jedoch frühestens im Frühjahr 2019 unterbreitet werden können. Die Kommissionsberatungen werden deshalb ausgesetzt und im Rahmen der Behandlung der entsprechenden Botschaft dann wieder weitergeführt. Die Kommission hat, wie bereits erwähnt, mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, diesen Behandlungsweg so zu gehen.

Ich ersuche Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit, welche die Motion ganz grundsätzlich ablehnt, abzulehnen.

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