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Stöckli Hans · Ständerat · 2018-03-12

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-12

Wortprotokoll

Wir haben immer grosses Engagement gezeigt, beispielsweise als im Jahre 2015 die Botschaft zur Standortförderung 2016-2019 beschlossen wurde. Es wurde um einen bestimmten Betrag gefeilscht. Damals war vorgesehen, im Rahmen der Legislaturperiode 2016-2019 insgesamt 230 Millionen Franken für Schweiz Tourismus einzusetzen. Bereits im Budgetprozess 2016, dann aber auch 2017 und 2018 wieder wurde dieser Betrag gekürzt, auf der einen Seite mit den Querschnittkürzungen von 3 Prozent und auf der anderen Seite noch um weitere Beträge. Auch im Jahre 2018 - dieses Jahr - wurden wieder 3 Prozent gekürzt, sodass für Schweiz Tourismus schlussendlich nicht wie vorgesehen 230 Millionen Franken zur Verfügung stehen, sondern 10 Prozent weniger, nämlich 210 Millionen.

Ich stelle mir die Frage, ob es sinnvoll ist, dass wir einen Rahmenkredit beschliessen und dann die Beträge jedes Jahr wieder infrage stellen und einzeln darüber diskutieren und abstimmen müssen. Deshalb habe ich das Postulat eingereicht, um den Bundesrat zu beauftragen, zu prüfen, wie diese Rahmenbedingungen derart ausgestaltet werden können, dass für die Betroffenen - hier im konkreten Fall Schweiz Tourismus und Switzerland Global Enterprise - Planungssicherheit erreicht werden kann.

Der Bundesrat ist nicht bereit, diese Prüfung durchzuführen, weil er sagt, dass einerseits eine Motion (17.3259) durch beide Räte gutgeheissen wurde, welche verlangt, die gebundenen Ausgaben seien zu reduzieren, und dass damit andererseits eine unnötige Verselbstständigung der Kredite erreicht würde. Zudem sei auch kein Mehrwert zu verzeichnen.

Ich bin nicht dieser Meinung, Herr Bundesrat. Zum einen ist eine Kürzung von 10 Prozent im Verhältnis zum einmal zugesicherten Rahmenkredit für die Betroffenen ein grosser Einschnitt. Es gibt Ausgaben, es gibt Verpflichtungen, es gibt Engagements, es gibt Programme, die nicht über ein Jahr laufen, sondern über eine Dauer von vier Jahren. Dementsprechend kann mit dieser jeweils vorhandenen Unsicherheit die nötige Arbeit nicht optimal erledigt werden. Zum andern zeigt die Erfahrung, dass bei einem Rahmenkredit Kürzungswünsche viel schneller durchgesetzt werden können als bei einem Verpflichtungskredit. Dieser muss zwar dann auch alljährlich noch die Rampe der Budgetbeschlüsse überwinden; die Gewissheit ist aber grösser, wenn ein entsprechender Verpflichtungskredit bewilligt wird, als wenn es einen Rahmenkredit gibt.

Dementsprechend halte ich an meinem Postulat fest. Ich bin überzeugt, dass es im Interesse der Schweiz ist, wenn die Aktivitäten dieser Unternehmungen nicht durch die Unsicherheit, die wir durch jährliche Beschlüsse generieren, erschwert werden.

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