Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2018-03-13
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-03-13
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2017 die von Nationalrat Jean-Luc Addor am 30. September 2016 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, dass Artikel 23 Absatz 1 der Strafprozessordnung durch einen Buchstaben m ergänzt wird und dass Straftaten nach Artikel 116 Absatz 3 Buchstabe b des Ausländergesetzes der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden.
Begründet wird die beantragte Gesetzesergänzung damit, dass die Kantone im Kampf gegen Schlepperbanden unkoordiniert und in der Regel ohne Spezialeinheiten auftreten. Zudem bräuchte es mehr Effizienz.
Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission teilt zwar die Ansicht des Initianten, dass etwas gegen die Schlepperbanden unternommen und dass der Kampf gegen diese verstärkt werden sollte. Beim Wie scheiden sich aber die Geister.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass eine Anpassung der Zuständigkeiten, also eine Verschiebung der Strafverfolgungskompetenz vom Kanton hin zum Bund - wie das die Initiative verlangt -, keine Verbesserung herbeiführen würde. Sie folgt damit der Einschätzung der an der Sitzung angehörten Vertreter der zuständigen Verwaltungsstellen des Staatssekretariats für Migration, des Bundesamtes für Polizei sowie des Bundesamtes für Justiz. Die Problematik liege nicht bei der Gesetzgebung, sondern vielmehr beim Vollzug in den Kantonen. Handlungsbedarf wurde dort geortet, und dementsprechend wurde schon reagiert. Bereits im November 2013 wurde zwischen der Bundeskriminalpolizei und den kantonalen und städtischen Polizeikorps eine Rahmenvereinbarung zur Polizeikooperation erlassen, damit sich die Koordination verbessert. Ebenso soll eine Steigerung der Effizienz und der Effektivität in der Zusammenarbeit bei der Erkennung von komplexen Kriminalitätsformen stattfinden.
Auch die Staatsanwaltschaften haben im November 2013 Empfehlungen über die Zusammenarbeit im Bereich der Verfolgung von komplexer Kriminalität erlassen. So soll die Koordination zwischen der Bundesanwaltschaft und den kantonalen Staatsanwaltschaften zum Erkennen von komplexen Kriminalitätsfällen im Bereich des Menschenschmuggels verbessert und die Zusammenarbeit gestärkt werden.
Die Mehrheit der Kommission kommt zum Schluss, dass mit dem Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung 2014-2017 und der Task-Force bereits Massnahmen ergriffen wurden, deren Ergebnisse nun abzuwarten sind. Zudem möchte sie in diesem Zusammenhang auch der kommenden Revision der Strafprozessordnung, die von den Räten durch die Annahme einer entsprechenden Motion bis Ende 2018 in Auftrag gegeben wurde, nicht vorgreifen. Eine umfassende Neuregelung der Strafprozessordnung ist erst seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Eine Beschleunigung der Gesetzgebung mit einer Revision nach der anderen ist schlecht sowohl für deren Qualität wie auch für die Rechtssicherheit und -beständigkeit.
Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die bisherigen Regelungen und Massnahmen im Kampf gegen die Schlepperbanden nicht ausreichen. Wären solche Straftaten der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt, könnten nach Ansicht der Minderheit eine bessere Koordination und eine grössere Effizienz sichergestellt werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.