Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-14
Wortprotokoll
Es ist in der Tat so: Die neuen Formen der Cyberkriminalität stellen die Strafverfolgung vor grosse Herausforderungen, weil sich die Kriminellen nicht an das strafrechtliche Territorialitätsprinzip halten. Sie nutzen die Anonymisierungsmöglichkeiten, für deren Aufklärung spezialisierte Kenntnisse, Ressourcen und auch geeignete Infrastrukturen nötig sind. Diese Herausforderungen können wir nur im Verbund mit den Kantonen meistern. Gerade der Bereich der Internetkriminalität bedarf einer starken Koordination und Kooperation zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen.
Es ist aber so, dass der Bund bereits heute die polizeilichen Tätigkeiten in der digitalen Kriminalität koordiniert. Hierfür wurde bereits 2003 die beim Fedpol angesiedelte Kobik, die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, geschaffen. Um die Herausforderungen im Bereich der Internetkriminalität aber noch effizienter bewältigen zu können, sollen nun in der Schweiz ein nationales und mehrere regionale Kompetenzzentren geschaffen werden. Aus Sicht des Bundes ist es zu begrüssen, wenn die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität gesetzlich klar geregelt wird. Die Bekämpfung der Internetkriminalität betrifft nämlich sowohl den Bund als auch die Kantone. Das heisst, ihre Zusammenarbeit muss gesetzlich verankert sein.
Nun ist es so, dass im Entwurf für ein Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ausdrücklich eine gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Bekämpfung der Cyberkriminalität durch Bund und Kantone vorgesehen ist. Dieser Entwurf, Sie wissen das, befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Mit der Annahme der Motion wird die Stossrichtung bestätigt. Damit wird vom Parlament, denke ich, dann auch ein wichtiges Signal gesendet.
Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Annahme empfiehlt.