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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-06-17

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-06-17

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen im Namen des Bundesrates dafür danken, dass auch der Bundesrat zu Ihrer Parlamentarischen Initiative Stellung nehmen konnte. Die Anträge, die wir Ihnen gemacht haben, sind zum grössten Teil formeller Natur. Ich danke, dass Sie sie übernommen haben.

[PAGE 928] Vier oder fünf grundsätzliche Bemerkungen: Wir haben viel Verständnis für diese Vorlage. Die bisherige Sicherstellung der Altersvorsorge der Ratsmitglieder hat sich bewährt. Aber diese Neuerungen werden dazu beitragen, sie zu vervollständigen. Sie schaffen einen Ausgleich zu den Einbussen beim Einkommen und bei der beruflichen Vorsorge, die entstehen können, weil die berufliche Tätigkeit wegen der Ratsarbeit zunehmend eingeschränkt werden muss. Wir können also durchaus hinter dieser Vorlage stehen; wir haben Verständnis dafür.

Zum Antrag der Minderheit Aeppli Wartmann betreffend die Betreuungszulage: Hier ist der Bundesrat eher der Meinung, dass man der Mehrheit zustimmen sollte, weil allfällige Einbussen der Ratsmitglieder in diesen Bereichen vom Sinn her mit der Jahresentschädigung abgedeckt werden können. Da muss ich noch eine Aussage von Herrn Antille korrigieren: Der Bundesrat ist mit Artikel 7 in der Fassung des neuen Antrages der Kommission einverstanden, Artikel 7a ist dann nicht mehr nötig. Wir haben hier keine Einwände.

Jetzt aber noch zu zwei kleinen Problemen, die ich dann gerne im Zweitrat zur Diskussion stellen möchte. Das eine haben Sie erwähnt: Es ist das Sperrkonto. Sie haben in Ihrem Bericht selber geschrieben, dass dieses Sperrkonto keine steuerrechtliche Privilegierung haben sollte. Wir meinen, wenn man das schon schreibt, sollte man es auch klären und einfügen. Aber man könnte sich vorstellen, dass das wie bei den anerkannten Vorsorgeformen gestaltet wird; sonst wäre jemand, der gar keine Vorsorgeeinrichtung hat - wie eine Hausfrau, die in einen der Räte gewählt wird, sie kann natürlich auch eine Säule 3a machen -, ja steuerrechtlich benachteiligt gegenüber jemandem, der eben eine Vorsorge hat. Das sollte man vielleicht im Interesse solcher Ratsmitglieder noch etwas vertieft ausleuchten.

Das Zweite ist: Sie haben für die Vorsorge für den Todesfall eine besondere Reihenfolge der Begünstigten festgelegt. Das entspricht nicht dem, was wir normalerweise in der Rechtsprechung haben. Hier stellt sich die Frage, ob das für das Parlament anders gelöst werden soll als für alle andern Schweizerinnen und Schweizer. Auch das sollte man noch einmal diskutieren. Ich gehe aber jetzt nicht mehr darauf ein: Das ist Materie für den Zweitrat.

Der Bundesrat stimmt dem Eintreten zu.