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Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-03-14

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Gerne lege ich die Überlegungen der grünliberalen Fraktion zu den Anträgen der Minderheiten in Block 1 dar. [PAGE 442]

Beginnen wir mit dem Lebensbedarf der Kinder. Die Beträge, welche von der Mehrheit beantragt werden, stützen sich auf eine Studie des Büros Bass. Sie kommt zur Erkenntnis - auch wenn das nicht der Kern der Aussage war, ist die Aussage doch mit herauszulesen -, dass die Beträge heute für Kinder unter elf Jahren zu hoch sind. Die Mehrheit will auch feiner abstufen, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben. Für jedes Kind gibt es mehr Geld, nicht wie heute im Doppelpack. Wir finden das angebracht. Damit wird auch sichergestellt, dass Familien, welche Ergänzungsleistungen beziehen, nicht besser gestellt sind als Familien mit einem Erwerbseinkommen.

Im Gegenzug zur Senkung der Kinderpauschale für unter Elfjährige unterstützen wir die Zulage für Fremdbetreuungskosten, wenn diese ausgewiesen sind. Damit wären wir beim nächsten Antrag, dem Minderheitsantrag Pezzatti. Ergänzungsleistungsbezüger im erwerbsfähigen Alter müssen am Arbeitsmarkt vermittelbar sein. Wenn sie Kinder zu Hause betreuen, dann sind sie nicht vermittelbar. Wenn sie eine Stelle antreten wollen und erst noch einen Krippenplatz oder ein anderes Betreuungsmodell organisieren müssen, dann wird das nie zusammenpassen. Dass sie die Fremdbetreuungskosten, wenn diese ausgewiesen sind, anrechnen können, trägt dieser Tatsache Rechnung. Entsprechend lehnen wir von der grünliberalen Fraktion den Antrag der Minderheit Pezzatti ab.

Nun zu den Mietzinsmaxima: Sollen es 16 440 Franken sein, 18 000 Franken oder nur 14 400 Franken? Auch hier lehnen wir die beiden Minderheitsanträge ab. Wir anerkennen, dass es einen Nachholbedarf gibt. Wir sind aber der Meinung, dass die Berechnung und die Beträge, wie sie vom Bundesrat, vom Ständerat und von der Mehrheit eingeführt werden, richtig sind. Wir sind bereit, die Höhe dieser Maxima auch regelmässig zu prüfen. Wir wollen aber auf der anderen Seite keinen Automatismus.

Damit komme ich zum Einzelantrag Quadranti, welcher genau einen solchen Automatismus mit einer Prüfung alle zwei Jahre und eine indexbezogene Anpassung fordert. Diesen Einzelantrag lehnen wir ab.

Der Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen ist mit 6000 Franken, wie von der Mehrheit beantragt, in der richtigen Höhe; den Minderheitsantrag lehnen wir deshalb ab - wir wollen nicht mehr Geld dafür ausgeben.

Kommen wir zum Minderheitsantrag Clottu, zur Umteilung von Gemeinden in Bezug auf die Mietzinsmaxima und zur Möglichkeit der Kürzung: Wir sind überzeugt, dass der Antrag der Minderheit Clottu zu einem Flickenteppich und letztlich auch zu Sozialtourismus führt. Wenn die anrechenbaren Maxima, losgelöst vom Wohnungstyp, losgelöst von geografischen oder politischen Einheiten, variiert werden können, dann wird auch ein administratives Monster aus dem Stall gelassen. Das können wir nicht unterstützen. Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn fast strassenzugweise andere Mietzinsmaxima festgesetzt werden könnten; das ist ein Unsinn. Uns genügt die Möglichkeit, dass die Kantone beantragen können, ganze Gemeinden umzuteilen.

Nächster Punkt, das betreute Wohnen, ambulant vor stationär: Ich habe es in der Eintretensdebatte gesagt: Das dämpft die Kosten. Hier unterstützen wir die Minderheit III (Sauter), dies aus zwei Gründen: Wir sind der Meinung, es sei föderalistisch richtig, dass die Kantone Kompetenzen bekommen, und wir wollen das betreute Wohnen fördern, attraktiv machen. Deshalb ist es auch richtig, dass die AHV-Bezüger ohne weiteren Nachweis, wie bei einer Hilflosenentschädigung, davon profitieren können.

Bezüglich Vermögensverbrauch beim betreuten Wohnen lehnen wir den Minderheitsantrag Schenker Silvia ab. Unser Ziel, das betreute Wohnen zu fördern, wird torpediert, wenn auf der anderen Seite, im Gegenzug, das Vermögen rasch abgebaut werden muss, indem bis zu 20 Prozent angerechnet werden können.

Den letzten Minderheitsantrag, jenen zur Beteiligung des Bundes in Bezug auf Mietkosten für Heime und Spitäler, lehnen wir ebenfalls ab.