Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-03-14
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-14
Wortprotokoll
Ich erlaube mir eine kurze Vorbemerkung: Ich war bei Block 1 Fraktionssprecher und wäre das auch bei Block 2, werde mich aber durch Kollege Siegenthaler ersetzen lassen, weil die Fraktion, wie ich im Eintretensvotum gesagt habe, hier eine andere Haltung hat. Die Fraktion ist für den Kapitalbezug, und ich vertrete hier die Minderheit Humbel, der ich angehöre. Es geht also um den Kapitalbezug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge.
Man muss oft aufpassen mit dem Zitieren der Bundesverfassung, aber hier könnte man es wieder einmal tun. In Artikel 113 der Bundesverfassung steht zur beruflichen Vorsorge unter anderem: "Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise." So steht das in der Bundesverfassung. Es steht hier aber eigentlich nichts von einem möglichen Kapitalbezug.
Worum geht es? Es geht darum, dass im obligatorischen Bereich die Kapitalabfindungen eingeschränkt werden müssen, um die finanzielle Sicherheit im Alter zu garantieren. Es gibt halt eben Beispiele von Personen, die sich ins Ausland begeben haben, dort - ein bisschen salopp ausgedrückt - das Geld verpulvert haben und dann nach der Rückkehr in die Schweiz Ergänzungsleistungen beziehen, was dann wiederum hohe Summen ausmachen kann. Auch in der Botschaft des Bundesrates steht, dass in 3400 Fällen neue EL-Bezüger Kapital bezogen haben, also sprechen wir hier doch von einem gewissen Potenzial. Wenn es nicht gut kommt, wenn das Kapital nicht zur Vorsorge benutzt, sondern sonst verbraucht wird, sprechen wir hier tatsächlich von grösseren Summen.
Das zeigt sich auch, wenn man in den Unterlagen nachschaut, die wir zu den finanziellen Auswirkungen erhalten haben. Auch wenn der Betrag als solcher im Vergleich zu den Gesamtsummen nicht riesig ist, gibt es hier innerhalb der Massnahmen doch das grösste Potenzial, um mit der Einschränkung von Kapitalbezügen Einsparungen zu erreichen. Wenn jemand tatsächlich einen Bezug macht und dann Ergänzungsleistungen beziehen muss, dann ist es tatsächlich so, dass das wiederum die Folgekosten sind, die die Allgemeinheit trägt, entweder über die Ergänzungsleistungen oder über die Sozialhilfe; da kommt man nicht darum herum. Hier geht es darum, diesem Effekt vorzubeugen.
Es stellt sich sicher auch die Frage, ob Personen, die einen Kapitalbezug machen, tatsächlich auch über Jahre hinweg an ihre Zukunft denken wollen und in der Lage sind, sich dementsprechend so zu organisieren, dass das Geld für weitere Jahre reichen wird, oder ob nicht eben die Versuchung zu gross ist, es in kurzer Zeit auszugeben. Wichtig ist hier zu wissen, dass die Bereiche nicht verwechselt werden, dass der überobligatorische Bereich frei bleibt. Dort soll das Kapital bezogen werden können; das steht nicht zur Debatte.
Vielleicht ist zum Schluss auch noch Folgendes interessant: Im Jahr 2012 hat Frau Humbel, die hier auch den Minderheitsantrag I eingereicht hat, die Motion 12.3601, "Berufliche Vorsorge. Sichere Renten statt unsichere Kapitalauszahlungen", eingereicht. Zum damaligen Zeitpunkt gab es dort immerhin Unterzeichner aus allen Parteien, darunter auch bekannte Kollegen aus der FDP- und der SVP-Fraktion; also so ganz keinen Handlungsbedarf, wenn man das so sagen kann, sah man in dieser Frage nicht immer.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Humbel) zu unterstützen.