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preparatory:AB 228373

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Ich unterstütze den Nichteintretensantrag meines Kollegen aus Genf.

Ich bin schon erstaunt, mit welcher partiellen Blindheit die Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens jetzt dargelegt wurde, wie sie im Bericht vom 31. Oktober 2017 enthalten ist. Eine einzige Partei von allen, die sich haben vernehmen lassen, steht für die Mehrheitslösung. Die meisten Parteien sind gegen eine Änderung der Verfassung. Die SVP, Herr Kollege Föhn, ist für die Minderheitslösung eingetreten, die aber von den Initianten als untauglich bezeichnet wird. Das heisst, die Mehrheit der am Prozess beteiligten Parteien ist der Meinung, es sei gar kein Handlungsbedarf gegeben. Wie Sie jetzt das im Saal dargelegt haben, ist schon etwas erstaunlich.

Aber noch erstaunlicher, Herr Föhn, ist Ihre Rechnung betreffend die Stellungnahme der Kantone. Nur genau die Hälfte der Kantone - wobei Herr Cramer sagt, es seien vor allem die kleinen Bergkantone - setzt sich für eine Änderung des Systems in der Verfassung ein. Vier Kantone treten für die Mehrheitslösung ein, und neun Kantone sind dagegen, das heisst, die Hälfte der Kantone ist nicht einverstanden mit der Lösung, die jetzt die Mehrheit darlegt. Da bin ich schon erstaunt, mit welcher Nonchalance man über dieses Vernehmlassungsverfahren hinweggeht und entsprechend dann hofft, dass sich die Haltung der Kantone und der Parteien im Abstimmungsverfahren allenfalls ändern wird. Viel Glück!

Die zweite Frage ist: Ja, besteht überhaupt Handlungsbedarf? Es wurde jetzt von allen Sprechern der betroffenen Kantone unzweideutig dargelegt, dass dieser bestehe. Nur, wenn Sie in diesem Bereich auch den Vernehmlassungsbericht anschauen, dann stellen Sie fest, dass die meisten Kantone im Verlauf der letzten Jahre ihre Systeme angepasst haben - so, wie es das Bundesgericht entsprechend beurteilt hat. Viele Kantone melden, dass sie zum Glück dieses System angepasst hätten. Der Kanton Freiburg meldet beispielsweise, dass sich das neue System mit zwei Wahlkreisen bestens bewährt habe. Aber auch Schaffhausen, Zürich und weitere Kantone melden Ähnliches. Kollege Hegglin, auch Zug hat bei den letzten Wahlen ja kein teuflisches Resultat erhalten. Auch in Zug hat sich entsprechend der bundesgerichtlichen Vorgabe ein System entwickeln lassen, das aus Sicht der Gesamtschweiz eigentlich keinen Handlungsbedarf signalisiert.

Etwas erstaunt bin ich auch - diese Woche ist die Woche der Schelte des Bundesgerichtes -, mit welcher Vehemenz man das Bundesgericht mit seiner Tätigkeit infrage stellt, nur weil es der Pflicht nachkommt und Artikel 34 Absatz 2 und auch Absatz 1 der Bundesverfassung auslegt. Das Bundesgericht hat nicht von sich aus gehandelt, sondern es waren Bürger Ihrer Kantone, welche sich benachteiligt gefühlt und entsprechend Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht haben. Ich hatte Gelegenheit, in mehreren Kantonen mit solchen Beschwerdeführern zu sprechen. Ihnen ging es darum, dass die Rechte, welche ihnen die Verfassung gewährt, auch von den Kantonen - von der Mehrheit in den Kantonen - eingehalten werden. Nur darum geht es. Und jetzt? Jetzt wollen Sie diese Rechte kappen. Jetzt wollen Sie, dass man Verfahren, die mehrheitlich in den Kantonen festgelegt werden, nicht mehr dem Bundesgericht zur Beurteilung unterbreiten kann. Das stört mich. Sie wollen den Bürger in seinen Rechten beschneiden. Das ist, denke ich, nicht die Aufgabe des Parlamentes, und das ist auch nicht die Aufgabe, die es sich geben muss.

Ich habe mit grossem Interesse die Stellungnahme beispielsweise der FDP-Fraktion gelesen, die dem Argument der Rechtsgleichheit, der Erfolgswertgleichheit ein höheres Gewicht beimisst als der kantonalen Souveränität. Und [PAGE 231] diese Abwägung wollen Sie jetzt einseitig zulasten der verfassungsmässigen Rechtsgleichheit, zugunsten der kantonalen Souveränität opfern. Ich denke, das ist kein gutes Signal, wenn wir nach diesem Vernehmlassungsverfahren mit hartem Druck eine Lösung - ich spreche von der Lösung gemäss Mehrheit - durchboxen, die dann möglicherweise in der Volksabstimmung Schiffbruch erleidet, nachdem man den Bürgerinnen und Bürgern erklärt hat, was sie bedeuten wird.

Es wurde mehrfach auch das Problem erwähnt, dass auf Bundesstufe nicht alle vom Bundesgericht bestimmten Grundprinzipien eingehalten würden. Da vergessen Sie aber, dass Sie selbst ja die Souveränität der Kantone sehr hochhalten und die Kantonsgrenzen in unserem System eben eine andere Bedeutung haben als die innerkantonalen Grenzen. Und zum andern, dafür sind wir hier selbst ja die besten Zeugen, sieht das System des Bundes eben eine Zweikammerlösung vor, wo die Korrektur, die in den Kantonen nicht möglich ist, erfolgt.

Dementsprechend bin ich klar und dezidiert der Meinung, dass es nicht nötig ist, auf dieses Geschäft einzutreten.