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AB 22845

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Der Antrag Galli betrifft offenbar schwergewichtig eher den deutschen Text und nicht den französischen Wortlaut.

Es geht hier um die Begrifflichkeit. Vorweg muss ich unterstreichen, dass der Oberbegriff "Sehbehinderte" bzw. "Hörbehinderte" lautet und nicht "Blinde" bzw. "Gehörlose". Es gibt Sehgeschädigte, die sehbehindert, aber nicht völlig blind sind; das Gleiche gilt auch für die Sinnesbehinderten, die eine Schädigung des Gehörs haben.

Der Begriff "Hörgeschädigte", der in die Vorlage aufgenommen wurde, ist der herkömmliche Begriff; aber möglicherweise hat sich diese Begrifflichkeit geändert, und die Hörgeschädigten bezeichnen sich nunmehr als "Hörbehinderte". Gegen die Übernahme dieses Begriffs ist eigentlich nichts einzuwenden. Hingegen ist es nicht möglich, gemäss Antrag Galli den Unterbegriff der "Blinden und Gehörlosen" aufzunehmen.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen, aber in den Materialien zu vermerken, dass der Ständerat, der das Gesetz in der Differenzbereinigung nochmals anschauen muss, den Begriff "Hörgeschädigte" durch "Hörbehinderte" ersetzt. Damit wird meines Erachtens dem Anliegen von Herrn Galli Rechnung getragen.