Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2018-03-15
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Um Migration in die Ergänzungsleistungen zu verhindern, beantragt Ihnen die Mehrheit der CVP-Fraktion, bei den Artikeln 4 und 5 ELG der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und somit eine Mindestwohnsitzdauer von zehn Jahren einzuführen. Ein Wohnsitz in der EU wird aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens an diese Frist angerechnet. Eine Minderheit der CVP-Fraktion beantragt Ihnen, der Minderheit Gysi zu folgen, weil von dieser Einschränkung auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betroffen wären.
Bei Artikel 29 des AHV-Gesetzes will die Minderheit Aeschi Thomas bei der AHV die Mindestbeitragsdauer von einem Jahr auf zehn Jahre erhöhen. Dies lehnen wir unter anderem deshalb ab, weil damit der Anspruch auf Waisenrenten von Kindern wegfallen würde, deren Familienmütter oder -väter jung verstorben sind und aus diesem Grund die zehnjährige Beitragspflicht nicht erfüllen konnten. Ich bitte Sie demnach, hier der Mehrheit zu folgen.
Bei der EL-Mindesthöhe, also bei Artikel 9 Absatz 1 ELG, beantrage ich Ihnen im Namen der CVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen und somit auch dem Ständerat und dem Bundesrat: Die heutige Regelung führt dazu, dass Personen mit einer EL-Mindestgarantie im Vergleich zu anderen EL-Bezügerinnen und -Bezügern ein höheres verfügbares [PAGE 507] Einkommen haben. Mit der Version des Bundesrates, des Ständerates und der Kommissionsmehrheit sollen diese unerwünschten Effekte reduziert werden.
Den Minderheitsantrag Feri Yvonne bei den persönlichen Auslagen, also bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b ELG, lehnen wir ab. Aus Gründen des Föderalismus unterstützen wir die Mehrheit, um die kantonale Hoheit nicht zu tangieren, wobei wir davon ausgehen, dass Kantone mit minimalen persönlichen Beiträgen ihr System regelmässig überprüfen.
Bei der Frage der Krankenversicherung bitte ich Sie, der Minderheit Humbel, vertreten von Frau Sauter, zu folgen. Es herrscht hier aktuell ein Systemfehler, indem in gewissen Bereichen die Prämienverbilligung höher als die Prämie ist, die effektiv bezahlt wird. Das Vorgehen des Ständerates, die Pauschale auf den drittgünstigsten Versicherer herunterzubrechen, lehnen wir ab. Hingegen unterstützen wir den Antrag der Minderheit Humbel, weil dieser auf eine klare Entflechtung von Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung hinzielt; Frau Sauter hat die Begründung dazu gegeben.
Bei der Anrechnung der Erwerbseinkommen von Ehegatten, also bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a ELG, beantragt Ihnen die CVP-Fraktion, der Minderheit Barrile und somit dem Ständerat zu folgen, weil die Fassung des Bundesrates zu negativen Erwerbsanreizen führen würde. Die Version des Ständerates wurde im Sinn eines Kompromisses zwischen dem Status quo und dem Entwurf des Bundesrates ausgearbeitet. Aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung würde bei der Mehrheit am Ende gar weniger Geld zur Verfügung stehen, wenn die Ehegatten arbeiten. Das kann nicht Sinn und Zweck der Reform sein.
Den Antrag der Minderheit Moret bei Artikel 13 Absatz 3bis ELG betreffend Subvention der Finanzierung der Krankenkassenprämien lehnen wir ab, d. h., wir unterstützen die Mehrheit. Der Antrag der Minderheit ist ein Nullsummenspiel, bei dem gewisse Kantone gewinnen, andere verlieren. Insgesamt ändert sich an der Kostenverteilung Bund/Kantone aber nichts. Damit würden die Regeln des neuen Finanzausgleichs beeinflusst, was nicht Sinn und Zweck dieser ELG-Revision sein kann.
Den Antrag der Minderheit Clottu bei Artikel 24 Absatz 2 ELG zu den Verwaltungskosten lehnen wir ab, weil es durchaus Sinn macht, Sanktionsmöglichkeiten vorzusehen, wenn die Kantone die Vorschriften des Gesetzes nicht beachten.
Abschliessend beantrage ich Ihnen bei Artikel 66 KVG betreffend die Höhe des Bundesbeitrages zur Prämienverbilligung, der Minderheit Humbel zu folgen. Die Begründung dazu wurde bereits bei den Ausführungen zum Antrag der Minderheit geäussert.