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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-05-28

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-05-28

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, nur einmal das Wort zu ergreifen und zusammenfassend, wie wenn es ein Block wäre, zu allen Differenzen zu sprechen. Erlauben Sie mir auch, über das zu sprechen, was wir an Differenzen bereinigt haben. Es wird am Freitag der letzten Woche, hoffe ich, zu einer Schlussabstimmung kommen, und damit kann ich Ihnen auch sagen, was wir erreicht haben. Ich finde, das ist fast wichtiger als die Differenzen, die wir noch vor uns haben.

Die Änderung des Parlamentsrechts bedeutet insbesondere für uns, die wir in diesem Rat je länger, je mehr auch elektronisch arbeiten, in Zukunft eine wesentliche Verbesserung unserer Ausgangssituation. Bis jetzt ist es so, dass ich als Fraktionspräsident keinerlei Zugriff auf andere Kommissionsunterlagen habe, meine Fraktionssekretärin aber schon. Sie kann mir die Unterlagen allenfalls zeigen, weiterleiten dürfte sie sie vermutlich nicht, aber ich kann sie dafür bei den Parlamentsdiensten auf Papier einfordern. Ich möchte daran erinnern, dass wir jetzt zwar noch ein paar Differenzen haben, dass die für mich wichtigste materielle Änderung, welche wir im Parlamentsrecht vornehmen, aber schon durch ist. Sie wurde auch vom Ständerat ermöglicht - herzlichen Dank an die Kleine Kammer, die sonst gegenüber der Elektronik nicht immer so aufgeschlossen ist! Mit dieser Änderung können wir künftig mit unseren elektronischen Unterlagen besser arbeiten.

Nun noch zu den Differenzen: Auch wir Grünen unterstützen die Klärung, dass man nicht einfach sagt, ob die Tätigkeiten ehrenamtlich oder bezahlt sind, und die Spesen wegnimmt. De facto ist es am Schluss Geld. Entsprechend möchte ich Ihnen bei Artikel 11 Absatz 1bis beliebt machen, im Namen der Grünen, mit der Mehrheit zu stimmen.

Ich bin Ihnen noch eine Erklärung bezüglich der Befristung in Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe aquater schuldig. Die Grünen sind im Gegensatz zu den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Meinung, dass man nicht festschreiben muss, dass der Bundesrat selbst bei jeder Vorlage noch prüft, ob sie befristet werden könnte oder nicht. Die Befristung, auch Sunset-Klausel genannt, ist etwas, was immer wieder als die grosse Magie gepriesen wird, damit die gesetzgeberische Tätigkeit nicht ausartet. Ich meine, es ist letztlich auch die Funktion und Aufgabe von uns, die am Schluss die Gesetze verabschieden, zu überlegen, wo eine Sunset-Klausel Sinn macht und wo nicht. Ich habe nichts dagegen, dass man befristete Gesetzgebungen macht. Gleichzeitig denke ich, dass Rechtssicherheit und damit eine gewisse Kontinuität, für sich genommen, auch Werte sind.

Erlauben Sie mir, als Letztes noch zu der Frage in der Vorlage 3 zu kommen, die vermutlich intern - jedenfalls bei uns intern in der Fraktion - am meisten zu reden gegeben hat. Mir scheint das fast so, wie wenn man sich jeweils in einem Verein über alles einig ist, aber dann über die eigenen Statuten stundenlang diskutiert. Diese Frage sind hier die Sitzungszeiten. Die grüne Fraktion wird sich in ihrer Mehrheit der Minderheit I (Barrile) anschliessen, aber es gibt auch Leute, die anders stimmen werden.

Ich will noch einen kleinen Mythos aus dem Weg schaffen. Die Minderheit I bei Artikel 34 möchte ja, dass wir am Morgen um 8.15 Uhr anfangen und nicht um 8.00 Uhr. Es gibt kein vernünftiges Gremium, das in Bundesbern tagt und seine Sitzungen nicht so richtet, dass sie um Viertel nach oder um Viertel vor beginnen, weil die Züge von überall her jeweils zur vollen Stunde ankommen. Es wurde uns in der letzten Debatte vorgeworfen, das sei - jetzt spreche ich halt ein wenig nicht nur als Grüner, sondern als Zürcher - quasi eine Lex Zürich. Jetzt muss ich Ihnen sagen: Es ist alles ausser einer Lex Zürich, denn wir haben einen Sonderzug, der um zehn Minuten vor der vollen Stunde hier ankommt. Wir brauchen das also nicht. Sie müssen das nicht einführen, um den Zürchern zu gefallen, und Sie müssen es nicht ablehnen, um die Zürcher zu verärgern. Aber haben Sie zum Beispiel ein Herz für die Luzernerinnen und Luzerner! Die bräuchten das, wenn sie zum Beispiel am Abend in den Kanton heimfahren müssen, um noch eine Vorlage zu vertreten. Machen Sie das also nicht wegen der Zürcher und nicht gegen die Zürcher, sondern weil es intelligent ist.

Stimmen Sie hier dem Antrag der Minderheit I (Barrile) zu.