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Galli Remo · Nationalrat · 2002-06-17

Galli Remo · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Einige von uns haben für Eintreten gestimmt - dies trifft auch für mich zu - und stehen in vielen Belangen auf der Seite der Kommissionsmehrheit. Bei Artikel 3 Buchstabe c möchte ich aber aufgrund der Erfahrungen, die ich in meiner Tätigkeit als Architekt gemacht habe, für die Variante des Bundesrates plädieren.

Gebäude mit neun der mehr Wohnungen liegen meist an zugänglichen Lagen und sind meistens grosszügiger geplant - mit Lichtvorrichtungen usw. Im Gegensatz dazu sind Eingriffe bei Gebäuden mit sechs Wohnungen meist schwieriger und teurer. Bei diesen Gebäuden käme oft die Frage der Verhältnismässigkeit ins Spiel und sie würde zu Juristenfutter. Betrachtet man die Anzahl der Gebrechlichen, Behinderten und auf einen Rollstuhl Angewiesenen, so sieht man, dass deren Bedürfnissen mit der Variante des Bundesrates - dank dem grossen Potenzial der grösseren Wohngebäude - entsprochen werden kann. Wenn Kantone für Neubauten eine andere Regelung vorsehen und noch weiter gehen wollen, ist das möglich. Wir haben hier aber ein Rahmengesetz, in dem der Bund nicht zu tief ansetzen und nicht alles bis ins letzte Detail regeln darf. Eigentlich müsste der Bundesrat im Rahmen der Verordnung auch die Kompetenz haben, besondere Lagen wie schwierige Topographien, Hanglagen oder Standorte mit grundsätzlich schlechter Verkehrserschliessung auszuklammern. Dieses Problem könnte der Ständerat lösen.

Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass der Anteil der älteren Bevölkerung zunimmt; in zwanzig Jahren wird die Schweiz das Land mit dem grössten Anteil an Pensionierten sein. Diese Zunahme wird auch dazu führen, dass Investoren bei Neubauten - und teilweise auch bei Renovationen - den grösser werdenden Bevölkerungskreis der älteren Personen vermehrt berücksichtigen und Zugänge usw. zukünftig schon aus Gründen der Vermietungssicherheit alters- und behindertengerechter planen werden. Da vertraue ich auf eine Selbstregulierung, weil der Markt für diese Leute spricht. Zu viel Angst ist hier nicht angebracht.

Stimmen Sie dem Bundesrat zu. Überladen wir das Gesetz nicht, sonst gefährden wir es. In diesem Sinne bin ich für die Variante des Bundesrates.