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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-05-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-05-28

Wortprotokoll

Grundsätzlich bedaure ich natürlich, dass Sie das streichen und alles auf Verordnungsebene regeln wollen. Das ist bezogen auf den Grundsatz tatsächlich schwierig, denn Sie haben in Artikel 21 anderes grundsätzlich geregelt, etwa den Anspruch auf Weiterfahrt oder die Fahrpreiserstattung. Bei all dem, was mit Verspätungen zusammenhängt, sagen Sie jetzt: Das regeln wir auf Verordnungsstufe. Da lassen Sie zwar dem Bundesamt für Verkehr viel Raum, aber auch viel Interpretationsspielraum. Gerade bei Absatz 3, wo es um die Entschädigungshöhe geht, handelt es sich um einen Grundsatzentscheid, den man politisch fällen müsste. Was stellt sich der Gesetzgeber vor, wenn es um diese Entschädigung geht, die geschuldet ist? Hier werden wir uns die Zähne ausbeissen, wenn wir ohne gesetzliche Grundlage irgendeine vernünftige Lösung finden müssen, die die Unternehmen nicht zu sehr belastet, aber auch für den betroffenen Passagier fair ist.

Insofern kann ich noch keine genaue Analyse machen. Es muss wirklich auch mit diesem grossen Interpretationsspielraum, den man hier offenlässt, eine Praxis entstehen - es sei denn, der Nationalrat hält fest. Dann kommen wir mit einer Analyse zu den sich stellenden Fragen zurück: Was kann man ohne gesetzliche Grundlage überhaupt auf Verordnungsebene so einengen?

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