Glarner Andreas · Nationalrat · 2018-05-28
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-28
Wortprotokoll
Warum, so frage ich Sie, sollten wir nicht unsere Nationalhymne singen? Wir haben doch die Ehre, die Bevölkerung, unsere Bevölkerung zu vertreten. Jede Nationalhymne ist identitätsstiftend und, ja, über alle Parteigrenzen hinweg verbindend. Und ja, es ist patriotisch, und das sollten wir doch alle sein, denn schliesslich handeln wir hier für die Schweiz, im Interesse der Schweiz und ihrer Bevölkerung.
Das Büro schreibt, es käme dem Singen der Landeshymne am Sessionsbeginn nicht die entsprechende Würde zu, weil die Tagesordnung nicht darauf ausgerichtet sei. Diese Feststellung ist sehr abenteuerlich, denn einerseits würde die Tagesordnung ja nach der Annahme meiner Motion neu ausgerichtet, und es wäre jedem Mitglied dieses Parlamentes klar, dass die Landeshymne zu Beginn gesungen wird. Und Singen vereint: "Wo man singt, da lass dich ruhig nieder, böse Menschen haben keine Lieder."
In diesem Sinne: Lassen Sie uns zum Sessionsbeginn die Nationalhymne singen.