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Minder Thomas · Ständerat · 2018-05-28

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-28

Wortprotokoll

Die vorliegende Standesinitiative ist nicht die erste zum virulenten Thema Poststellennetz, und sie wird auch nicht die letzte sein. Dies erstaunt wenig, denn die Abbaupläne der Post verunsichern die Kantone, die Gemeinden und natürlich die betroffene Bevölkerung. Schweizweit sollen nur noch etwa 800 bis 900 Poststellen aufrechterhalten werden. Irritierend ist dabei insbesondere, dass die Postspitze selbst bei den grösseren Filialen in den Städten keine Garantie abgibt, dass sie nicht auch in wenigen Jahren den Abbauplänen zum Opfer fallen könnten. Im Kanton Schaffhausen beispielsweise ist nur sicher, dass es die Hauptpost in der Stadt Schaffhausen auch in fünf Jahren noch geben wird. Alle anderen Schalter im Kanton schauen mittelfristig einer mehr oder weniger ungewissen Zukunft entgegen.

Das Gleiche gilt für das Alternativmodell Postagenturen. Es ist zwar per se keine schlechte Idee, in Dörfern Poststellendienstleistungen in einem Volg oder in einer Landi anzubieten. Das ist besser als gar nichts. Umgekehrt zeigen die SBB mit ihren Drittverkaufsstellen, dass diese Schiene leider meist nur temporärer Natur ist. Die SBB wollen bekanntlich von diesen Schaltern, die von Dritten betrieben werden, schon wieder abrücken und viele davon schliessen - dies, obschon man vor zehn bis fünfzehn Jahren fleissig Bahnhöfe abgerissen und diese Drittschalter als Alternativmodell angepriesen hat.

Ein weiteres Problem der Postagenturlösung ist die sehr unterschiedliche Qualität des Angebotes. Der Umfang der Dienstleistungen variiert von Laden zu Laden. Simple Postdienstleistungen wie Einzahlungen und Auszahlungen, Fremdwährungen, Aufgabe von Massensendungen, Einschreiben, ja sogar Abholen von Paketen sind nicht überall oder nur eingeschränkt möglich. Die Postagenturen sind gut gemeint, doch ein eigentlicher Ersatz sind sie nicht. Während Postangestellte eine jahrelange Ausbildung geniessen, wird das Personal in Agenturen in einer "Schnellbleiche" an fünf Nachmittagen geschult. Schlimmer noch: Im Falle eines Personalwechsels in der Agentur ist es alleine Aufgabe der Agentur - also des Ladens bzw. von Volg und Landi -, die Schulung der neuen Mitarbeiter intern durchzuführen. Die Post klinkt sich hier aus. Die Qualität der Dienstleistungen leidet darunter.

Betroffen sind letztlich unsere Gemeinden, die zusätzlich an Attraktivität verlieren, wenn die Pakete nicht mehr vor Ort aufgegeben oder abgeholt werden können. Wehren können sich die Gemeindebehörden gegen drohende Schliessungen aber nicht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Wochen mit Entscheid vom 26. April 2018 entschieden. Artikel 34 Absatz 7 der Postverordnung hält fest, dass die Post endgültig über die Schliessung von Poststellen und [PAGE 281] übrigens auch von Postagenturen entscheiden kann. Zwar müssen vorab die Gemeindebehörden angehört werden, auch kann die Eidgenössische Postkommission (Postcom) angerufen werden, doch auch diese gibt bloss eine Empfehlung ab. Ist jedoch eine Gemeindebehörde der Meinung, dass eine drohende Poststellenschliessung die Kriterien der Grundversorgung verletze und die Schliessung damit rechtswidrig sei, so kann sie sich nicht weiter dagegen wehren. Die Postcom-Empfehlung ist keine Verfügung. Damit gibt es derzeit also keinen Rechtsweg ans Bundesverwaltungsgericht.

Die Standesinitiative Jura kommt hier gerade richtig, da sie in Ziffer 1 einen anfechtbaren Beschluss der Postcom fordert. Damit will sie nichts anderes als eine rechtsstaatliche Norm einführen, gerade auch im Bereich der umstrittenen Poststellenschliessungen. Es gibt hier keinen Grund, den Gemeindebehörden weiterhin den Rechtsweg zu verbieten.

Die Ziffern 3 und 4 dieses Vorstosses sind ebenfalls hochaktuell und stossen offene Türen ein. Hier geht es einerseits um die 90-Prozent-Regel, wonach 90 Prozent der Bürger innert 20 Minuten eine Poststelle oder -agentur erreichen sollten. Nun hat just Anfang dieses Monats die Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung in ihrem Bericht "Ausgestaltung der Erreichbarkeit von postalischen Zugangspunkten" diese Regel unter die Lupe genommen. Sie schlägt neu vor, dass die 90-Prozent-Regel pro Kanton gelten soll und nicht mehr schweizweit. Davon würden die ländlichen und die Berggebiete profitieren. Für die Städte wiederum schlägt diese Arbeitsgruppe vor, dass pro 15[NB]000 Einwohner mindestens ein Zugangspunkt gewährleistet sein soll.

Die vom UVEK eingesetzte Arbeitsgruppe fordert des Weiteren, die Attraktivität der Postagenturen zu verbessern, unter anderem durch eine bessere Ausbildung des Agenturpersonals. Dies ist nötig und wird von dieser Standesinitiative ebenfalls aufgegriffen.

Fazit: Diese Standesinitiative liegt zum perfekten Zeitpunkt auf unserem Pult. Die erwähnte Arbeitsgruppe hat zudem zuhanden des Bundesrates diverse Empfehlungen zur Verbesserung des Poststellennetzes gemacht. Durch Annahme dieser Standesinitiative können wir dem Bundesrat signalisieren, dass wir deren Stossrichtung unterstützen und dass die Postverordnung entsprechend anzupassen sei.

Ich persönlich unterstütze daher diese Standesinitiative und bitte Sie, der Minderheit zu folgen.