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preparatory:AB 229230

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Sie konnten der Fahne entnehmen, dass die Kommission mit ihren Anträgen zahlreiche Differenzen zum Ständerat bereinigt. Wir werden darauf verzichten, zu diesen bereinigten Differenzen noch das Wort zu ergreifen. Die Ausnahme wollen wir hier bei Artikel 8 machen, weil es doch eine systematisch wichtige Frage ist, die auch in der Diskussion der ersten Runde politisch einige Wellen geworfen hat. Es geht um die Frage der Gleichschaltung der zivil- und der aufsichtsrechtlichen Pflichten. Wir hatten versucht, eine Formulierung zu finden, die zum Ausdruck bringt, dass ein Finanzdienstleister, der sich an die neuen, umfassenderen aufsichtsrechtlichen Pflichten gemäss Fidleg hält, auch die zivilrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Kunden einhalten soll. Es hat sich in der weiteren Diskussion gezeigt, dass eine solche Formulierung technisch schwierig ist und nicht in jedem Fall einfach zu einem befriedigenden Ergebnis führt. Die Kommission hat sich deshalb entschlossen, auf diese Änderung in Artikel 8 zu verzichten. Es bleibt also sozusagen bei der bestehenden Zweiteilung der zivil- und der aufsichtsrechtlichen Welt, die sich allerdings in der Praxis sehr gut etabliert hat. Wir sehen hier nun keinen Handlungsbedarf mehr.