Müller Leo · Nationalrat · 2018-05-29
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Heute behandeln wir erneut die Vorlagen Fidleg und Finig, und Sie erlauben mir, beim ersten Votum kurz die Position der CVP-Fraktion zu diesen Vorlagen respektive zu den Differenzen bekanntzugeben.
Es ist das Ziel in dieser Session, dieses Geschäft zu bereinigen, die Differenzbereinigung durchzuführen und dann dieses Geschäft in die Schlussabstimmung zu bringen. Wir haben noch sieben Differenzen gegenüber dem Ständerat, wobei es bei drei Differenzen Minderheitsanträge gibt, über die wir heute diskutieren. Das Wichtigste vorab: Die CVP-Fraktion unterstützt überall die Anträge der Mehrheit der Kommission und beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen.
Ich komme jetzt zur Differenz bei Artikel 10 Absatz 5. Hier schlägt Ihnen die Mehrheit vor, Absatz 5 von Artikel 10 zu streichen, weil er doch recht differenziert formuliert ist. Gemäss Entwurf des Bundesrates sollen die Kundinnen und [PAGE 611] Kunden jeweils beim nächsten Kundenkontakt oder bei grösseren Veränderungen umgehend informiert werden. Das ist eine aus unserer Sicht unklare Formulierung. Wir sind der Meinung, dass es zu wenig klar ist, ob die neuen Informationen dann jährlich, monatlich, wöchentlich oder sonst wie mitgeteilt werden sollen. Deshalb ist dieser Passus zu streichen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass wir ja in diesem Gesetz verschiedene Kundenkategorien definiert haben, und diese sind völlig unterschiedlich zu informieren. Schliesslich ist es auch eine privatrechtliche Frage, wie das Verhältnis zwischen Finanzdienstleister und Kunden ausgestaltet werden soll: Das ist eine vertragliche Frage, die im Privatrecht und nicht im öffentlichen Recht über alle Kategorien gleich zu regeln ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Regelung des Bundesrates und des Ständerates über die internationalen Normen hinausgeht: Offenbar kennt Mifid II diese Regelung nicht. Es wäre ein typischer Swiss Finish, wenn das so geregelt würde.
Deshalb schlagen wir Ihnen vor, hier den Entwurf des Bundesrates abzulehnen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.