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preparatory:AB 229343

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-05-29

Wortprotokoll

Dieses Geschäft geht ursprünglich auf die Volksabstimmung Fabi zurück, also auf die Verfassungsgrundlage, die festlegt, dass nur 3000 Franken Wegkosten abgezogen werden können. Aufgrund dieser Verfassungsgrundlage hat Herr Ettlin im Dezember 2015, also vor dreieinhalb Jahren, eine erste Motion 15.4259, "Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern", eingereicht. Dieses Geschäft wird jetzt zum vierzehnten Mal entweder im Bundesrat, in Ihren ständerätlichen und nationalrätlichen Kommissionen oder in den Räten behandelt. Eigentlich muss man sagen: Wir sind nach vierzehnmaliger Beratung immer noch gleich weit wie am Anfang der Volksabstimmung. Sie können machen, was Sie wollen: Auch die Umsetzung des jetzt vorliegenden Vorschlags führt zu einer Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen, nämlich von denen, die ein Geschäftsauto haben, gegenüber denjenigen, die mit dem privaten Fahrzeug oder mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit fahren.

Es ist klar, die Limite von 3000 Franken gilt für alle. Wenn Sie hier eine Ausnahme schaffen, sind diejenigen privilegiert, die ein Geschäftsfahrzeug haben. Sie schaffen aber auch bei den Leuten, die ein Geschäftsfahrzeug haben, noch einmal Ungleichheiten, weil diejenigen mit einem längeren Arbeitsweg etwas mehr profitieren als diejenigen mit einem kürzeren Arbeitsweg. Das kann man einfach nicht aus dem Weg räumen. Es ist eigentlich eine Güterabwägung: Setzen wir die Verfassung um? Oder drücken wir ein oder anderthalb Augen zu, um die Bürokratie zu vereinfachen?

Mit der Pauschalisierung haben wir bereits versucht, ein etwas einfacheres Abrechnungssystem zu schaffen. Ich denke, wenn sich das einmal eingespielt hat - und eigentlich sind wir jetzt so weit -, ist das zu handhaben. Es ist also nicht unmöglich. Wenn Sie das System jetzt wieder ändern, gehen wir wieder zurück, und dann braucht es wieder eine Adaption des neuen Systems. Die Änderung ist auch nicht gerechtfertigt, weil wir den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben. Die Lösung, die Sie vorschlagen, weicht auch von diesem Grundsatz ab.

Ich schlage Ihnen daher vor, das Geschäft nach vierzehnmaliger Beratung schicklich zu beerdigen und darauf zu verzichten, eine andere Lösung zu finden. Wir können machen, was wir wollen, wir schaffen einfach andere Ungerechtigkeiten, andere Ungleichheiten. Das Problem lässt sich so, wie Sie das vorschlagen, nicht lösen.

Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.

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