Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen. Ich sage gerne noch zwei, drei Worte dazu. Die Motion enthält zwei Forderungen: Erstens soll das schweizerische Recht soziale Netzwerke verpflichten, eine Vertretung in der Schweiz einzurichten, und zweitens soll das Problem der Rechtsdurchsetzung im Internet auch auf internationaler Ebene angegangen werden.
Ihre Kommission für Rechtsfragen möchte, dass der Bundesrat die Aktualisierung von staatsvertraglichen Grundlagen vorantreibt, welche die Rechtsdurchsetzung im Internet völkerrechtlich angemessen sicherstellen. Der Bundesrat ist hier bereits aktiv. Es gibt eine Arbeitsgruppe mit Schweizer Beteiligung, die im September 2017 begann, die Konvention des Europarates über die Cyberkriminalität den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Es ist [PAGE 314] geplant, im Ministerkomitee Ende 2019 einen Entwurf vorzulegen.
Es stellt sich aber auch die Frage, was ein Land unilateral tun kann, um die Rechtsdurchsetzung im Internet zu verbessern. In diesem Jahr ist in dieser Hinsicht bereits einiges passiert. Ich erwähne nur ganz kurz Deutschland, wo das Netzwerkdurchsetzungs-Gesetz in Kraft trat. Das Gesetz ist allerdings ziemlich umstritten. Die USA haben den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (Cloud Act) in Kraft gesetzt. Die EU-Kommission schlägt Massnahmen vor, um die Rechtshilfe innerhalb der EU effizienter zu gestalten, und - das haben Sie in den letzten Wochen gesehen - Facebook muss sich kritischen Fragen zum Datenschutz und zu seinem Geschäftsmodell stellen.
Aus diesen Gründen scheint auch bei uns ein zusätzlicher Schritt angezeigt zu sein. Soziale Netzwerke sollen verpflichtet werden, in der Schweiz eine Vertretung oder ein Zustellungsdomizil einzurichten, damit Nutzer und Nutzerinnen auf einfache Weise auch ausserhalb von Justizverfahren Beanstandungen einreichen können. Diese Vertretung wäre zudem die erste Ansprechstation für die Behörden, wodurch die Zusammenarbeit - allerdings auf freiwilliger Ebene - vereinfacht werden könnte. Eine ähnliche Pflicht gibt es bereits in Deutschland und soll möglicherweise in der ganzen Europäischen Union eingeführt werden.
Damit wir uns aber keine falschen Hoffnungen machen: Wenn sich ein Unternehmen im Ausland weigert, der Pflicht zu einer Vertretung nachzukommen, dann haben die schweizerischen Behörden kaum Möglichkeiten, sie zwangsweise durchzusetzen. Das ist dem Bundesrat und auch Ihnen bewusst. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Unternehmen wegen der geringen Eingriffsintensität der Regelung kooperativ zeigen werden. Neben den Arbeiten an den internationalen Übereinkommen scheint dem Bundesrat jetzt auch ein Schritt in diese neue Richtung angezeigt.
Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen ebenfalls beantragen, die Motion anzunehmen.[GZ]
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Angenommen - Adopté [GZ]
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Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr [GZ]
La séance est levée à 13 h 00
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