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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-05-29

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Wir haben die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten, nachdem diese geändert wurden. Die Änderungen betreffen unterschiedliche Themen. Ich werde Ihnen diese in Bezug auf die Gewährleistung unbestrittenen Änderungen in aller Kürze erläutern.

Die Verfassung des Kantons Uri wurde in der kantonalen Volksabstimmung vom 21. Mai des letzten Jahres geändert, und zwar im Hinblick auf die Schaffung eines Gemeindegesetzes. Die Urner Stimmberechtigten haben der Verfassungsänderung mit 6289 Ja gegen 2128 Nein zugestimmt. Wir werden mit dem Schreiben des Landammann-Amtes vom 2. Juni 2017 im Auftrag des Regierungsrates um die eidgenössische Gewährleistung gebeten.

Zweitens geht es um die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft. Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft haben in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 Änderungen verschiedener Paragrafen der Verfassung zugestimmt. Sie taten dies mit 60 331 Ja gegen 11 866 Nein. Es geht um die Aufgabenordnung und die Zusammenarbeit der Gemeinden. Mit Schreiben vom 13. Juni 2017 ersucht die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft um die eidgenössische Gewährleistung.

Drittens haben wir die Verfassung des Kantons Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. An der Landsgemeinde vom 30. April 2017 haben die Stimmberechtigten einer Änderung der Verfassung zugestimmt, welche das kirchliche Stimm-[NB]und Wahlrecht betrifft. Mit Schreiben vom 3. Mai 2017 ersucht die Ratskanzlei im Auftrag von Landammann und Standeskommission um die eidgenössische Gewährleistung.

Die Bundesversammlung ist nach den Artikeln 51 und 172 Absatz 2 der Bundesverfassung für die Gewährleistung zuständig. Diese ist dann zu erteilen, wenn eine Kantonsverfassung mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Das ist bei allen drei erwähnten Kantonsverfassungen der Fall.

Ich möchte Sie namens der SPK bitten, mit dem einfachen Bundesbeschluss die Gewährleistung zu erteilen.