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AB 229663

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30

Wortprotokoll

Diese Wirtschafts- und Freihandelsverträge sind Ausfluss unserer Wirtschaftsverfassung. Darum durfte das Parlament, durfte der Bundesrat sie abschliessen. Sie stehen selbstverständlich nicht im Widerspruch zu unserer Verfassung. Wir haben eine liberale Wirtschaftsverfassung. Dazu gehört im Aussenverhältnis der Freihandel. Der einzige Vertrag, der im Widerspruch zur Verfassung steht, ist das Personenfreizügigkeitsabkommen. Aber just dieses Abkommen - alle anderen sollen angeblich infrage gestellt werden - wird nicht infrage gestellt.

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