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Eder Joachim · Ständerat · 2018-05-30

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion "Regelmässige Tarifpflege im KVG. Gute Qualität bei bezahlbaren Kosten" soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit der Tarmed von den Tarifpartnern regelmässig angepasst und weiterentwickelt wird. Zudem sollen die Genehmigungsverfahren angepasst werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat nahm den Vorstoss am 29. September 2017 an, und zwar - das ist bemerkenswert - diskussions- und oppositionslos. Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. März 2018 die Motion geprüft und beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls, die Motion anzunehmen.

Da die Vorlage nicht bestritten ist, halte ich mich bei meinen Ausführungen kurz. Das Entscheidende kann in einem Satz ausgedrückt werden. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit begrüsst das Anliegen, dass der Tarmed von den Tarifpartnern regelmässig angepasst und weiterentwickelt wird. Es ist nämlich wünschbar, dass die Tarifpflege im ambulanten Bereich ähnlichen Bestimmungen wie jene im stationären Bereich unterliegt. Bekanntlich haben wir schon länger sogenannte Tarifblockaden, die der Bundesrat in subsidiärer Kompetenz überwunden hat. Das soll unserer Auffassung nach allerdings nicht die Zukunft und vor allem nicht die Regel bei der Tarifpflege sein.

Gestatten Sie mir noch kurz, einen Querbezug zur parlamentarischen Initiative 17.401, "Tarifpflege und Entwicklung", zu machen. Diese wurde am 2. Februar 2017 von der Schwesterkommission des Nationalrates lanciert und hat eine ähnliche Stossrichtung wie die vorliegende Motion. Es geht um die Einsetzung einer entsprechenden Organisation im ambulanten Bereich. Unsere Kommission entschied am 13. November letzten Jahres, der erwähnten Initiative keine Folge zu geben, und zwar mit dem Hinweis auf den Expertenbericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung". Es soll, so hielten wir damals fest, Aufgabe des Bundesrates sein, die notwendigen Massnahmen zu priorisieren und voranzutreiben. Die Massnahme 34 im entsprechenden Bericht fordert die Tarifpartner auf, im ambulanten Bereich ein nationales Tarifbüro einzusetzen.

Der Bundesrat ist gemäss unseren Informationen daran, eine Konkretisierung und Priorisierung der von der Expertengruppe vorgeschlagenen Massnahmen vorzunehmen. Erste Vorschläge sollen noch dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen. Im Tarifbereich ist ein entsprechendes Paket vorgesehen. Vielleicht wird uns Bundespräsident Alain Berset noch kurz über den aktuellen Stand der Arbeiten und insbesondere das geplante Vorgehen informieren.