Bruderer Pascale · Nationalrat · 2002-06-18
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Artikel 13 enthält wichtige Bestimmungen zur Information der Bevölkerung, was die Gleichstellungsfrage anbelangt, zur Information der Betroffenen punkto Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten sowie auch zur Beratung der Privaten und der Behörden durch den Bund. Diese Punkte schreien geradezu nach einer Stelle, welche deren Koordination und Kontrolle übernimmt. Ebenso haben wir uns ja für eine regelmässige Untersuchung der Wirksamkeit des Gesetzes ausgesprochen. Artikel 13 Absatz 3 legt jedoch nicht fest, wer beim Bund überhaupt zuständig und kompetent sein wird, um die vorgesehene Überprüfung zu übernehmen und auszuführen.
Behinderte Menschen werden, wie wir mehrmals gehört haben, in sehr unterschiedlichen Bereichen benachteiligt. Angesichts dieser unterschiedlichen Bereiche, welche vom Behindertengleichstellungsgesetz erfasst sind, werden zwangsläufig mehrere Departemente für die Durchsetzung und für die Umsetzung seiner Bestimmungen zuständig sein. Damit eine gesamte, eine ganzheitliche Wirksamkeitsüberprüfung erfolgen kann, muss unbedingt eine Koordination dieser Informationen und dieser Aufgaben sichergestellt werden.
Die Kommissionsmehrheit, welche die SP-Fraktion unterstützt, fordert deshalb ein Gleichstellungsbüro. In Anlehnung an das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann ist dieses verantwortlich für eine effektive Ausführung der Aufgaben gemäss Artikel 13 und dafür, dass diese aufeinander abgestimmt werden. Wie der Bundesrat in der Botschaft auf Seite 1790 selbst hervorhebt, verleiht eine solche Stelle der Gleichstellung behinderter Menschen ausserdem eine besondere Legitimität. Die Wirkung, welche eine solche Stelle auf die Öffentlichkeit haben kann, darf ebenfalls nicht unterschätzt werden. Man weiss nämlich dann, wohin man sich wenden muss, um Informationen zur Gleichstellung behinderter Menschen zu erhalten. Die Betroffenen selber kennen einen zentralen Ort, wohin sie sich bei Fragen, bei Problemen, aber auch mit Anregungen wenden können. Ganz wichtig scheinen mir auch die Aufgaben, die ein solches Gleichstellungsbüro gegenüber Privaten und gegenüber den Behörden übernehmen kann. Es soll diese beraten, es soll diese informieren, was die Umsetzung des Gesetzes betrifft.
Abschliessend möchte ich erwähnen, dass das deutsche Bundeskabinett in seinem Entwurf zu einem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ausdrücklich einen solchen Beauftragten, wie sie es nennen, für die Belange behinderter Menschen eingesetzt hat. Dieses Amt existiert heute und hat sich bei der Gleichstellung behinderter Menschen durchaus bewährt.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen, sich also für ein solches Gleichstellungsbüro auszusprechen.