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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-30

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-30

Wortprotokoll

Wir sind jetzt bei Block 3 angelangt. Ich äussere mich noch zu den Minderheitsanträgen, zuerst zu Artikel 31 Absatz 2, Absatz 2bis und Absatz 2ter. Es gibt hier Anträge der Minderheiten Galladé und Seiler Graf. Die Minderheiten möchten grundsätzlich, dass bei einer Beschlagnahme von verbotenen Waffen auf [PAGE 695] die zusätzliche Frist von drei Monaten, die der Entwurf des Bundesrates vorsieht, verzichtet wird.

Nach Meinung des Bundesrates soll Personen, die die neuen Pflichten zum Schiessnachweis oder zur Besitzbestätigung nicht erfüllt haben, nicht zwingend sofort die Waffe entzogen werden. Sie sollen innerhalb von drei Monaten eine neue Ausnahmebewilligung beantragen können. Vor allem dann, wenn jemand seine Waffe seinerzeit rechtmässig erworben hat, scheint uns diese Frist vertretbar zu sein. Ich sehe, dass hier schon auch ein Risiko besteht. Man kann sagen: Ja, was passiert dann in diesen drei Monaten? Wir sind aber der Meinung, das sei gerade noch vertretbar. Ich bitte Sie also, diese Minderheitsanträge abzulehnen.

Bei Artikel 32c gibt es einen Minderheitsantrag Arnold. Er möchte, dass wir Informationen nur im Einzelfall und nur auf Anfrage austauschen. Erstens muss ich Ihnen sagen: Die EU-Datenschutzrichtlinie, die wir übernehmen, übernehmen auch die anderen Schengen-Staaten. Da sind wir also in Bezug auf die Datenschutzvoraussetzungen mit den anderen europäischen Staaten auf Augenhöhe. Vor allem aber bitte ich Sie, bei diesem Artikel zu bedenken: Das ist eine Frage der Sicherheit. Wir haben, wenn eine Person in die Schweiz kommt, der in einem Schengen-Staat aus Sicherheitsgründen der Erwerb einer Waffe verweigert worden ist, alles Interesse daran, zu wissen, dass sie bereits in einem anderen Staat aus Sicherheitsgründen eine Waffe nicht erwerben konnte. Auch wenn eine Waffe aus Sicherheitsgründen beschlagnahmt wurde, haben wir alles Interesse daran, diese Information zu bekommen. Wir möchten auch sicher sein, dass eine Person, die in der Schweiz eine Waffe aus Sicherheitsgründen nicht erwerben kann, nicht einfach über die Grenze gehen und sich dort eine Waffe besorgen kann. Das ist eines der wichtigen Sicherheitsargumente. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen.

Dann ist da noch der Minderheitsantrag Arnold zu Artikel 1 Absatz 3 des Bundesbeschlusses. Herr Arnold möchte, dass wir der EU mitteilen, dass unser Waffengesetz alle notwendigen Vorschriften zur Terrorbekämpfung enthalte. Ich glaube, ich muss das jetzt nicht noch einmal im Detail ausführen. Wir sind hier daran, die Weiterentwicklung einer Schengen-Richtlinie umzusetzen. Ich sage es noch einmal: Die Schweiz kann das tun oder nicht tun, sie ist hier frei, aber sie hat auch die Folgen zu bedenken, wenn sie es nicht tut. Ich denke, wir haben mit dieser Umsetzung jetzt die Möglichkeit, eine sehr punktuelle, eine sehr moderate Anpassung des Waffengesetzes vorzunehmen. Sie haben das ja jetzt heute sehr intensiv diskutiert. Ich glaube, Sie konnten eigentlich auch bestätigen, dass der Bundesrat eine sehr pragmatische Umsetzung vorgesehen hat und eben auch weiter gehende Bestimmungen hier nicht aufgenommen hat. In diesem Sinne bitte ich Sie, jetzt nicht diese Diskussion zu führen, sondern einfach die Frage zu diskutieren, ob die Schweiz Schengen/Dublin aufs Spiel setzen will. Bei der Abwägung zwischen diesen punktuellen Anpassungen im Waffengesetz, die jetzt doch verkraftbar sind, und einer möglichen Beendigung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit ist für den Bundesrat klar, dass er den Anpassungen und damit der Weiterführung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit den Vorrang gibt.

Ich möchte noch etwas erwähnen, was heute noch nicht so gesagt wurde: Man hat die grenzüberschreitende Kriminalität in diesem Zusammenhang erwähnt; auf die grenzüberschreitende Kriminalität gibt es nur eine Antwort, nämlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Das ist das, was Schengen bedeutet. Ich bitte Sie auch im Sinne der Sicherheit in unserem Land, den Antrag der Minderheit Arnold ebenfalls abzulehnen und Schengen/Dublin nicht aufs Spiel zu setzen.

Ich fasse zusammen: Ich bitte Sie, in Block 3 sämtliche Anträge der Minderheiten und ebenfalls den Einzelantrag Addor abzulehnen.