Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-06-18
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Es geht um Artikel 13a. Die liberale Fraktion ist gegen die Schaffung eines weiteren Gleichstellungsbüros und unterstützt den Streichungsantrag der Minderheit Stahl. Allerdings haben wir bei der Behandlung des Gesetzes bis zu Artikel 13a feststellen können, dass Fragen, die im Baubereich liegen, wirklich im Vordergrund stehen. Die Schranken, die Behinderten im Wege stehen, sollen fallen. In diesem Zusammenhang stellen wir Frau Bundesrätin Metzler die Frage, ob es beim Bund eine Fach- und Ansprechperson gibt, die kompetent und zuständig ist für Fragen, die das behindertengerechte Bauen, Umbauen und Renovieren betreffen. Es ist weiter eigentlich Sache der Kantone, im jeweiligen Baudepartement eine Fachperson auf diesem Gebiet zu benennen. Weiter ist es auch absehbar, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Mehrbelastung auf die Baurekurskommissionen zukommen wird. Unterstützung im Baubereich ist also angesagt.
Meines Wissens hat das BSV im Zusammenhang mit den Auflagen und neuen Weisungen betreffend Qualitätsmanagement bei Behindertenorganisationen die Einrichtung von Ombudsstellen angeordnet. Dies ist eine äusserst sinnvolle Massnahme. Für einen Antrag ist es nun natürlich zu spät, aber für eine Empfehlung ist es eigentlich nie zu spät. Ich weiss, dass Frau Egerszegi während der Kommissionsberatung einen Antrag für die Schaffung einer Ombudsstelle gestellt hat. Es sollte ein unabhängiger Beauftragter eingesetzt werden, der für die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung zuständig ist. Die Koordination und tatsächliche Ausführung der Aufgaben gemäss Artikel 13a liessen sich so gut bewältigen. Auch die Behindertenorganisationen fordern eine solche Einrichtung. Die Wirkung ist nicht nur für die Organisationen und für die Sache selbst wichtig, sondern schafft auch Verständnis und sensibilisiert die Öffentlichkeit in Bezug auf die Anliegen und Probleme von Menschen mit einer Behinderung. Der oder die Beauftragte soll in allen Bereichen, in denen Benachteiligungen festgestellt werden, den Kontakt zwischen Organisationen und den zuständigen spezialisierten Stellen sicherstellen und den Dialog fördern. Eine Ombudsstelle, die unabhängig, hoch oben angesiedelt, mit einem Sekretariat versehen sowie einer umfassenden Betrachtungsweise verpflichtet ist, verspricht weit mehr Erfolg als die Einrichtung eines weiteren Gleichstellungsbüros. Ich kann nicht verstehen, dass dieser Antrag für die Schaffung einer Ombudsstelle nicht unterstützt worden ist, und hoffe doch sehr, dass Christine Egerszegi einen weiteren Anlauf nehmen wird.