Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-05-31
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-05-31
Wortprotokoll
Sie haben sehr viele Zahlen aus dieser Rechnung bereits gehört. Ich beschränke mich daher auf die wesentlichen Punkte, die Sie hier vorgebracht haben.
Zuerst zum Überschuss von 2,8 Milliarden Franken: Was bleibt, sind über 100 Milliarden Franken Schulden. Ich möchte hier etwas vor allzu viel Optimismus warnen. Denn was sind Schulden? Schulden sind nichts anderes als noch nicht bezahlte Steuern. Man könnte statt 100 Milliarden Franken auch 100[NB]000 Millionen Franken Schulden nennen. 100[NB]000 Millionen Franken Schulden, 100[NB]000 Millionen Franken Steuern, die Sie noch nicht bezahlt haben - Sie und die jungen Damen und Herren auf der Tribüne haben das in Zukunft zu bezahlen. Schulden sind noch nicht bezahlte Steuern. Trotz gutem Abschluss ist also allzu viel Optimismus nicht angesagt. Das vielleicht vorab.
Dieser Überschuss ist aus der Verrechnungssteuer entstanden. Der Name "Verrechnungssteuer" sagt es vielleicht schon ein bisschen: Es ist die Steuer, bei der wir uns am ehesten verrechnen. Vielleicht kann ich kurz erklären, wie wir diese Schätzung vornehmen. Die Verrechnungssteuern bestehen einerseits aus den Einnahmen. 90 Prozent kommen aus den Dividenden der Unternehmen. Wir haben jetzt dieses Jahr im März die Einnahmen für nächstes Jahr, für 2019, geschätzt. Wir müssen also im Voraus sagen, welche Abschlüsse die Unternehmen dieses Jahr erzielen, um das zu budgetieren. Dieser Betrag der Eingänge schwankt irgendwo zwischen 24 und 30 Milliarden Franken. Das sind die Eingänge.
Dann kommen andererseits die Rückforderungen. Die Kantone können während fünf Jahren Rückforderungen stellen und die Unternehmen während drei Jahren. Wir haben also abzuschätzen, welche Rückforderungen nun nächstes Jahr innerhalb dieser Perioden von drei und fünf Jahren gestellt werden. Die Rückforderungen haben sich mit den Negativzinsen verlangsamt, weil viele dieser Rückforderungen dann auf die Bank gebracht werden müssen. Dort wird nicht verzinst, sondern es wird sogar etwas abgezogen.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor sind die Dividenden, die ins Ausland gehen. Das sind bei grossen Unternehmen inzwischen sehr viele. Diese Verrechnungssteuern können in der Regel nicht vollumfänglich zurückerstattet oder zurückgefordert werden. Sie richten sich nach Dutzenden von Doppelbesteuerungsabkommen, und je nachdem bleiben in unserer Kasse 5 bis 15 Prozent.
Das sind die Unwägbarkeiten, und daher ergab sich auch eine Abweichung, die wir in diesem Ausmass nicht vorausgesehen haben. Ich möchte damit nur sagen, dass wir bei den Verrechnungssteuern auch in Zukunft Abweichungen haben können. Diese können sowohl gegen unten wie gegen oben gehen, weil es eine Schätzung mit sehr vielen Unbekannten ist, die wir vorzunehmen haben. Das zur Verrechnungssteuer.
Jetzt haben wir hier erstmals - Sie haben das angemerkt - auch in der Finanzierungsrechnung eine Rückstellung von 2 Milliarden Franken vorgenommen, weil wir aus den Zahlen gesehen haben, dass die Rückforderungen wesentlich kleiner sind als die Eingänge. Die Erwartungen zur Rückstellung scheinen sich zu bewahrheiten, sie scheint sich zu bewähren, weil die Rückforderungen in den ersten Monaten dieses Jahres wesentlich höher waren als in den vergangenen Jahren. Wir werden also diese Rückstellung wohl auflösen können. Damit glätten wir die Rechnung etwas, das heisst, der Überschuss ist etwas kleiner. Dafür müssen wir Ihnen nächstes Jahr kein Sparprogramm unterbreiten: Das wäre sonst die Folge dieser extremen Ausschläge.
Wir haben hier, es wurde erwähnt, eine Differenz mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Der Bundesrat hat sich ebenfalls damit auseinandergesetzt, und er stützt sich bei dieser Rückstellung auf Artikel 3 unseres Finanzhaushaltgesetzes. Wir sind der Meinung, dass das rechtlich korrekt ist, dass also diese Rückstellung zulässig ist. Hier haben wir eine Differenz gegenüber der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die eine andere rechtliche Auffassung hat.
Sie haben die Motion 16.4018 angenommen, die eine Annäherung zwischen der Erfolgsrechnung und der Finanzierungsrechnung mit sich bringen soll. Wir werden Ihnen im Rahmen dieser Prüfung einen Bericht zustellen und uns auch über die rechtlichen Fragen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle auseinandersetzen, sodass wir diese unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen dann ausgleichen können.
Das zu dieser Rückstellung. Aus Sicht des Bundesrates ist sie korrekt, und es besteht eine rechtliche Grundlage, um diese Rückstellung zu machen.
Ein weiterer Punkt sind die Abweichungen zum Voranschlag. Die Abweichungen ergeben sich aufgrund von mehreren Faktoren.
Zum einen ist es die Verrechnungssteuer. Bei der Verrechnungssteuer sind tatsächlich Fehlbuchungen passiert: Sie rühren vor allem daher, dass wir über den Jahresabschluss die EDV umgestellt haben, und in diesem Zusammenhang sind Buchungsfehler passiert. Das ergibt eine Korrektur. Die Verrechnungssteuer ist nach Meinung der Eidgenössischen Finanzkontrolle um 178 Millionen Franken zu gut ausgewiesen. Aber auch hier gibt es noch Prüfungen, die angesichts [PAGE 710] des frühen Abschlusses jetzt erfolgen, damit wir Ihnen die korrigierte Rechnung zustellen können. Wir schliessen die Buchungen am 19. Januar ab. Das ist für eine Verwaltung mit über achtzig Ämtern ein sehr früher Termin, und da können wie in der Vergangenheit immer wieder Abgrenzungsfehler passieren. Hier werden wir versuchen, das mit dem neuen Programm zu korrigieren, damit wir diese Abgrenzungsfehler nicht mehr haben. Das ist klar ein Fehler, der uns unterlaufen ist.
Dann gibt es Korrekturbuchungen in Zusammenhang mit der Bewertung der Autobahnen und der Immobilien bei der Armee. Hier bemängelt die Finanzkontrolle, dass wir Beträge nicht richtig abgeschrieben haben. Sie müsste sich selbst auch etwas Asche aufs Haupt streuen, weil sie das zehn Jahre lang ebenfalls nicht gemerkt hat. Das gibt Korrekturbuchungen im Umfang von rund 500 Millionen Franken. Das heisst, das Vermögen des Bundes ist in der Bilanz um netto 500 Millionen Franken zu gut ausgewiesen. 500 Millionen Franken sind ein grosser Betrag. Um ihn in Relation zu setzen: Die Abweichung liegt bei einem Anlagevermögen von über 60 Milliarden Franken bei etwa 0,8 Prozent. Das Vermögen des Bundes wird also in der Rechnung um etwa 0,8 Prozent zu gut ausgewiesen.
Das werden wir korrigieren. Diese 500 Millionen Franken betreffen die Korrekturen für die letzten zehn Jahre. Wir haben eine Reihe von Buchungen vorzunehmen. Es betrifft über vierzig Objekte, die wir über die letzten zehn Jahre zurückverfolgen müssen, um dann wirklich die genaue Zahl in die Rechnung einzubringen. Wir haben uns mit Ihrer Kommission geeinigt: Ihre Kommission hat einen zusätzlichen Artikel 4a im Beschlussentwurf eingefügt, der besagt, dass wir Ihnen spätestens mit der Botschaft zur Rechnung 2018 dann diese neuen Zahlen mit den entsprechenden Korrekturbuchungen vorlegen müssen. Das ist unschön; es ist aber nicht so, dass die Rechnung des Bundes damit wesentlich verfälscht würde. Die Abweichungen liegen unter 1 Prozent der gesamten Summe. Das zu diesen Fehlbuchungen.
Insgesamt ist es eine Rechnung, die durch eine ausgesprochen gute Budgetdisziplin der Verwaltung geprägt ist. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei den Mitgliedern Ihrer Kommission bedanken, die unsere Rechnungslegung und Budgetierung stets sehr sorgfältig und kompetent begleiten. Das hilft auch uns, entsprechend exakt zu arbeiten.
Wenn wir jetzt noch einen Ausblick auf die nächsten Jahre machen, sehen wir, dass wir jetzt unmittelbar eine recht gute Situation in der Finanzierungsrechnung haben - ich sage "jetzt unmittelbar": Sie ist durch die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III und der Altersvorsorge entstanden. Deshalb werden wir für nächstes Jahr einen Überschuss in der Rechnung einplanen.
Jetzt komme ich mir ein bisschen vor wie Kassandra, die Hohepriesterin von Troja, die immer gewarnt hat. Sie hatte immer Recht, aber man hat ihr nicht geglaubt. Wenn ich etwas in die Zukunft schaue, sehe ich uns ebenfalls vor einer Situation stehen. Wenn wir die Projekte anschauen, die jetzt noch kommen - die Steuervorlage 17, dann die AHV-Vorlage, die Abschaffung der Heiratsstrafe, die mögliche Abschaffung der Stempelabgaben, die mögliche Abschaffung der Zölle -, dann sehen wir, dass wir bereits 2020 und 2021 wieder in einem strengen Sparmodus sein werden. Wir haben also nur eine leichte, vorübergehende Aufhellung, und die Gewitterwolken, sozusagen, am Finanzhorizont sind bereits angezeigt, wenn wir alle diese Projekte umsetzen wollen. Das geht dann in die Richtung, die Herr Bigler angesprochen hat. Sowohl die Steuervorlage 17 wie auch die Abschaffung der Heiratsstrafe und der Stempelabgaben - das sind alles Steuern, die wir reduzieren und auch reduzieren wollen. Das geht auf diesem Weg so weiter.
Vielleicht noch ein Punkt zur Frage des Personals, nachdem dies hier auch angesprochen wurde: Es ist tatsächlich so - ich denke, man kann dazu stehen -, dass der Bund ein guter Arbeitgeber ist, der gute Löhne bezahlt. Darauf kann man auch stolz sein - ich betrachte das nicht als Vorwurf. Der Bund als guter Arbeitgeber soll gute Löhne bezahlen, weil wir tatsächlich auch entsprechend gute Leute brauchen. Der Personalbestand wird nach den Aussagen hier im Rat wohl auch in Zukunft auf dem Radar unserer Diskussionen stehen. Ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass die Ausgaben für das Personal nur etwa 8 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes ausmachen. Also, selbst wenn wir 3000 Leute entlassen würden, hätten wir damit nur 1 Prozent eingespart. Der Fokus auf dem Personal ist also sicher richtig, aber er darf nicht der einzige Fokus sein. Denn die Aufgaben, die Sie uns in jeder Session überbürden, bedingen auch, dass wir sie erfüllen, und das können wir in der Regel nur mit Personal machen. Diese Diskussion werden wir weiterführen müssen.
Dann war Agroscope hier noch ein Thema - ich nehme das als Beispiel. Der Bund arbeitet ja an strukturellen Reformen und versucht, bisherige Leistungen effizienter zu erbringen - nicht zwingend, Leistungen abzubauen, aber zu prüfen, ob wir sie besser erbringen können. Da habe ich wieder etwas gestaunt: Kaum suchen wir das Bremspedal, kommt der Aufschrei der allenfalls Betroffenen. Wir werden hier einfach laufend prüfen müssen - das ist unsere Aufgabe im Bundesrat -, ob wir Aufgaben günstiger und besser erfüllen können. Agroscope ist ein solches Beispiel, für einen Bereich, in dem wir die Leistungen, die gefordert werden, nicht abbauen, sie aber günstiger erbringen möchten. Ich bitte Sie, eine gewisse Flughöhe zu halten, wenn wir diese Details besprechen werden, sonst verheddern wir uns im Dickicht der möglichen Reformen. Das vielleicht zu den Fragen, die hier grundsätzlich aufgeworfen wurden.
Ich denke, wir haben eine gute Rechnung. Wir können davon Kenntnis nehmen. Aber es bleiben uns 100[NB]000 Millionen Franken Schulden. Das ist nicht nichts, 100[NB]000 Millionen noch nicht bezahlte Steuern.
Die unmittelbaren Aussichten sind in Ordnung. Bereits 2021 gehen wir aber wieder in einen strengen Sparmodus über, um Erleichterungen für Steuerzahler zu machen. Es ist auch eine Aufgabe des Bundes, sorgfältig mit dem Steuerfranken umzugehen. Sparen ist in dem Sinne nicht etwas Negatives, sondern Sparen heisst, dass wir mit dem Steuerfranken unserer Bürgerinnen und Bürger sorgfältig umgehen.