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Minder Thomas · Ständerat · 2018-05-31

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-31

Wortprotokoll

Seit den vielen terroristischen Anschlägen in ganz Europa in den letzten Jahren ist das Wort "Gefährder" in aller Munde. Als Gefährder bezeichnet man Personen, bei denen kein konkreter respektive akuter Hinweis vorliegt, dass sie eine Straftat planen, bei denen aber bestimmte Tatsachen, wie z. B. eben ein Aufenthalt im Kriegsgebiet, die Annahme der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden sowie des Nachrichtendienstes rechtfertigen, dass ein erhebliches Risiko besteht, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen.

Ganz im Zentrum des sicherheitspolitischen Berichtes des Bundes stehen der Terrorismus und der Dschihadismus. Wir sollten uns dieser Tatsache erinnern, wenn wir über dieses Thema der Gefährder debattieren. Bei diesem Vorstoss hier geht es also mehrheitlich um die dschihadistisch motivierten Gefährder. Der Bundesrat und das VBS sehen unter all den möglichen aktuellen Gefahren für die Schweiz den Terrorismus auf dem allerersten Platz. Für die Einschätzung der sicherheitspolitischen Lage sind die Profis verantwortlich, welche ständig die weltweiten Konflikte analysieren und ihre Einschätzungen abgeben. Diese Experten sind zum Schluss gekommen, dass der Terrorismus und insbesondere der dschihadistisch motivierte Terrorismus die grösste Gefahr für die Schweiz darstellt.

Weil der Terrorismus nicht wie viele andere Konflikte und militärische Auseinandersetzungen voraussehbar oder vielleicht voraussehbar ist, ist die Überwachung der Gefährder von ganz zentraler Bedeutung. Oder anders ausgedrückt: Bedrohungen unter der Kriegsschwelle, also der Terrorismus, sind als Risiko für die Sicherheit der Schweiz definitiv höher zu gewichten als ein militärischer Angriff. Gefährder sind jene Personen, welche am ehesten infrage kommen, einen Anschlag zu verüben. Sie sollten daher ganz zuoberst auf dem Radar erscheinen. Sie sind sozusagen Vorboten von terroristischen Handlungen.

Was die vielen Anschläge in Europa betrifft, so gibt es diesbezüglich eine ganz zentrale und eindeutige Tatsache bzw. Erkenntnis. Mein Vorredner hat darauf hingewiesen: Die meisten dieser Täter waren den Behörden vor den Anschlägen bekannt. Die meisten Täter waren also bereits vor der verübten Tat auf dem Überwachungsradar der Behörden. Das gilt auch für die neuesten terroristischen Akte in Paris. Kollege Föhn hat den Akt in Lüttich angesprochen. Auch dieser Täter war auf dem Radar, den Behörden bekannt.

Die meisten dieser dschihadistischen Täter waren also zuvor Gefährder. Sie müssen nur die Polizeiberichte lesen oder mit den Experten sprechen, welche Ihnen diese Tatsache bestätigen. Als Kollege Comte Ständeratspräsident war, durfte ich ihn auf seiner Reise nach Brüssel begleiten. Wir konnten mit Sicherheitsexperten ins Gespräch kommen, welche uns auf genau diese Erkenntnis hingewiesen haben. Viele dieser Attentäter in Belgien waren den Behörden bereits bekannt - Stichwort Molenbeek; ich glaube kaum, dass ich die schlimmen Anschläge alle aufzählen muss.

Was ich Ihnen aber in Erinnerung rufe - und auch das war eine Erkenntnis unserer Gespräche in Brüssel -, ist die leide Tatsache, dass der Tourismus durch die vielen tödlichen Anschläge in Brüssel total eingebrochen ist. Es braucht genau einen einzigen terroristischen Anschlag bei uns in der Schweiz, dann werden all diese jahrelangen Diskussionen, Debatten, all die Vorstösse, sogar die Sondersessionen zum teuren Schweizerfranken und zu seinen Nebenwirkungen bezüglich Tourismus und Export zu Nebenschauplätzen.

Alle Bundesräte, welche sich bisher zum Thema terroristischer Dschihad und zu seinen Gefahren geäussert haben, kommen zum selben Schluss: Die Frage ist nicht, wo die Schweiz von einem terroristischen Akt getroffen wird, sondern wann. Wenn alle Experten und auch der Bundesrat zum Schluss kommen, dass der dschihadistisch motivierte Terrorismus die grösste Gefahr für die Schweiz ist, dann ist es unsere zentrale Aufgabe und Pflicht, die richtigen politischen Entscheide zu treffen. Diese Entscheide sind ganz klar auf nationaler Ebene und somit hier in diesem Rat zu treffen, denn wir sind für die sicherheitspolitischen Entscheidungen in der Schweiz verantwortlich. Es liegt bei uns, ob wir Gefährder überwachen - eben zum Beispiel mit Fussfesseln - bzw. welche Parameter wir den ausführenden Behörden und Organen auferlegen.

Für mich ist unverständlich, wie man dieser ganz zentralen Forderung für die Sicherheit der Schweiz nach all den vielen Attentaten um uns herum nicht zustimmen kann. All jenen, welche ihre Ablehnung damit begründen, dass die Sicherheit mit dem sich in der Pipeline befindenden Terrorismusgesetz bereits gegeben sei - Kollege Föhn sagte, es sei in der Pipeline -, möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir nicht einmal Eintreten auf die Vorlage beschlossen haben. Wir kennen sie nämlich noch nicht.

In der Stellungnahme des Bundesrates spricht man von neunzig Gefährdern. Wenn das die gefährlichsten Personen der Schweiz sind, weil sie eben frei herumlaufen - sie laufen frei herum! -, aber einfach noch keine Straftat begangen haben, dann verstehe ich die vielen Diskussionen und Debatten zu präventiven Massnahmen auch mit finanziellen Konsequenzen, die wir in anderen Bereichen führen, nicht. Auch hier sollten wir proaktiv reagieren. Dort, wo wir erwiesenermassen eine grosse Gefahr voraussehen, wie beim dschihadistisch motivierten Terrorismus, müssen wir mit aller Konsequenz die richtigen Entscheidungen treffen und auch bereit sein, die Mittel zur Verfügung zu stellen.

Dabei stehen diese neunzig Gefährder ganz zuvorderst. Wenn diese neunzig Gefährder nicht permanent überwacht werden - das muss nicht unbedingt mittels Observation erfolgen, das kann auch mittels Fussfesseln geschehen -, dann haben wir in unserem Sicherheitsdispositiv ein grösseres Problem. Wenn wir bereit sind, jährlich 5 Milliarden Franken für die Armee auszugeben, obschon die Notwendigkeit einer akuten Landesverteidigung bekanntlich weit weg ist, so ist es fast schon absurd, über die fehlenden Mittel für die Überwachung dieser neunzig Gefährder zu diskutieren.

Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe, wenn nicht die zentralste staatliche Aufgabe überhaupt. Ich möchte an dieser Stelle einmal mehr, Herr Bundesrat, an einen der grössten Gefährder der Schweiz erinnern, Osama M. aus Schaffhausen. Er wurde zu fünf Jahren verurteilt und sein Komplize aus dem Aargau ebenfalls. Er war einer der grössten Gefährder vor der Tat und ist es leider auch nach Absitzen der Strafe für seine Tat noch immer. Tetra, das nationale operative Koordinationsorgan im Bereich Terrorismusbekämpfung, und der Sicherheitsverbund Schweiz sind alles gute Einrichtungen und sind wichtig. Doch es schleckt keine Geiss weg, dass es die Amerikaner waren, Herr Bundesrat - es waren die Amerikaner! -, welche uns diesen Tipp bezüglich Osama M. gaben, nicht unsere eigenen Institutionen. Ein besseres Argument, um dieser Motion zuzustimmen, gibt es nicht.

Im Lagebericht des NDB steht, dass seit dem 1. September 2017 mit unserer Aufstockung und dem Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes das Institut vier Operationen mit total vierzig Massnahmen in öffentlichen Räumen eingeleitet hat, wobei nur gerade deren zwei die Terrorismusbekämpfung betrafen. Extremisten wie Osama M., welche die [PAGE 356] Strafe abgesessen haben, kommen heute frei, sind frei und laufen frei herum, auch wenn sie noch immer gefährlich sind. Das trifft auf Osama M. zu. Aus diesem Grund fordern die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren eine Präventivhaft für Verurteilte, die nach dem Verbüssen ihrer Strafe immer noch ein konkretes Rückfallrisiko aufweisen; dies auch aus den Überlegungen heraus, dass viele Gefährder nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, obwohl sie das Land verlassen müssten und Landesverbot haben.

Herr Bundesrat, in diesem Zusammenhang eine Frage, bzw. vielleicht wollen Sie hierzu eine Erklärung abgeben: Man konnte kürzlich lesen, dass der Nachrichtendienst des Bundes - Ihr NDB, der ist ja Ihnen unterstellt - fünf Personen, welche Asyl beantragt hatten, als Gefährder eingestuft hatte und das Staatssekretariat für Migration ihnen trotzdem die vorläufige Aufnahme erteilte, obwohl der NDB abgeraten und sie als Gefährder eingestuft hatte! Das versteht sehr wahrscheinlich kaum jemand in der Bevölkerung, und es hat letzte Woche hohe Wellen geschlagen. Wozu haben wir denn diese teure NDB-Überprüfung für Personen aus gewissen Herkunftsländern? Die Länder sind uns ja nicht bekannt - die Liste wird uns in der Kommission nicht vorgelegt. Warum kann das SEM hier gegen die Empfehlung des NDB Asyl oder die vorläufige Aufnahme erteilen? Osama M., von dem ich gesprochen habe, ist genau ein solcher Fall: Er ist über die Asylschiene in die Schweiz gekommen und wurde nicht vorgängig überprüft.

Ende Jahr konnten wir erfahren, Herr Bundesrat - und das freut mich! -, dass der Bundesrat in Sachen Gefährder die Schraube anziehen und eben diese Präventivhaft, was die Haftgründe betrifft, verschärfen will. Dieser Meinungsumschwung, zumindest beim EJPD, gefällt mir. Gefährder sollen zur Sicherstellung einer Landesverweisung in Präventivhaft genommen werden können.

Das Non-Refoulement-Prinzip macht uns jedoch einen Strich durch die Rechnung, denn bekanntlich können diese Gefährder deshalb nicht zurückgeschickt werden. Auch die Schweizer Gefährder können nirgendwohin zurückgeschickt werden, sie müssen in der Schweiz bleiben. Auch die staatenlosen Gefährder, die wir auch kennen, können nirgendwohin zurückgeschickt werden. Sowohl bei den Schweizer Gefährdern als auch bei den staatenlosen und bei jenen Gefährdern, die dem Non-Refoulement-Prinzip unterliegen, gibt es also ein Vakuum.

Es ist daher ganz logisch, dass man nur mit einer Überwachung der Gefährder, wie es die Motion will, überhaupt in der Lage ist, allenfalls den einen oder anderen Gefährder in Präventivhaft zu nehmen. Es ist mir schleierhaft, wie man ohne Überwachung zur vorgeschlagenen Präventivhaft kommen soll. Hier stellt sich also nicht die Frage, ob das Ei oder das Huhn zuerst war. Die Überwachung ist schlicht Mittel zum Zweck, um Gefährder überhaupt in Präventivhaft nehmen zu können.

Vielleicht haben einige von Ihnen die letzte Woche publizierte Studie "Sicherheit Schweiz 2018" gelesen. Man hat die Schweizer Bürgerinnen und Bürger zum Thema Sicherheit befragt. Sage und schreibe 89 Prozent der Schweizer Bevölkerung befürworten eine starke Terrorismusbekämpfung. Das Überwachen der Gefährder ist der erste Schritt dazu. Genau das verlangt diese Motion.

Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, dem Antrag Föhn zuzustimmen.

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