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Rieder Beat · Ständerat · 2018-05-31

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat nicht nichts macht. Wenn der Bundesrat in seiner Stellungnahme sagen würde, dass es nicht notwendig sei, Massnahmen zu prüfen, um den Gefährdern Handschellen anzulegen - um es plakativ zu sagen -, dann würde ich die Motion annehmen. Aber der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, dass er die Behandlung der Gefährder als präventiv-polizeiliche Massnahme ansieht und diese in der Kompetenz des Fedpol situieren möchte. Mit dem neuen Gesetzgebungsprojekt möchte er Massnahmen zur Behandlung von Gefährdern vorschlagen. Das ist nicht Angelegenheit des NDB.

Wenn man über die Behandlung von Gefährdern urteilen will, ist es gut, wenn man über die Grenzen hinausschaut. Der Begriff des Gefährders, Herr Minder hat ihn erwähnt, wurde in Deutschland so formuliert. Auch die Behandlung von Gefährdern ist in Deutschland um einiges weiter als in der Schweiz. Es ist so, dass sich die deutsche Regierung im Anschluss an die Terroranschläge entschieden hat, im neuen Gesetz vorzukehren, dass auch Gefährder über die normalen präventiv-polizeilichen Massnahmen mit Fussfesseln versehen werden können. Das ist so - aber alles im Rahmen von präventiv-polizeilichen Massnahmen; das ist nicht Angelegenheit des Nachrichtendienstes.

Wieso muss diese Massnahme im Rahmen von normalen präventiv-polizeilichen Massnahmen geregelt werden? Es braucht auch einen Rechtsschutz in diesem Bereich. [PAGE 357] Stellen Sie sich vor, wovon wir hier bereits reden: Wir reden davon, dass wir auf eine blosse Prognose hin Leuten Fussfesseln anlegen. Gegenwärtig kennt die schweizerische Strafgesetzgebung die Fussfessel für Täter, die überführt und verurteilt wurden. Neu würde man diese Massnahme für Personen kennen, für die man potenziell eine Prognose abgibt, von denen man aber nicht weiss, ob sie jemals straffällig werden. Daher braucht eine solche Massnahme auch einen entsprechenden Rechtsschutz für den Betroffenen. Wir können das nicht in einem Bereich gliedern, wo der Nachrichtendienst des Bundes tätig ist.

Daher bin ich der Meinung, dass der Vorschlag der Motion der falsche Weg ist. Der richtige Weg ist, dass man Massnahmen gegen Gefährder im Gesetzgebungsprojekt des Bundesrates zu präventiv-polizeilichen Massnahmen berät. Man muss auch den entsprechenden Rechtsschutz einfügen, ansonsten sind wir auf dem falschen Weg.

Diese Diskussion wird in der Schweiz nicht zum ersten Mal geführt. Wir haben in Artikel 260bis im Strafgesetzbuch die Unterscheidung zwischen den straflosen Vorbereitungshandlungen und den strafbaren Vorbereitungshandlungen. Auch dort musste die Balance zwischen Grundrechtsschutz einerseits und präventiver Polizeimassnahme andererseits gefunden werden. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat gut beraten ist, wenn er mit dieser Revision sehr schnell kommt und hier eben auch als eine der möglichen Massnahmen, um Gefährder zu kontrollieren, die Fussfessel vorschlägt. Dies soll aber nicht im Rahmen der Tätigkeit des Nachrichtendienstes des Bundes geschehen, die, wie bekannt ist, nicht derselben Überprüfung unterliegt wie die polizeiliche Tätigkeit.

Ich bin also der Meinung, es sei der falsche Weg, aber die richtige Richtung. Daher plädiere ich für Ablehnung der Motion.