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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-06-04

Wortprotokoll

Der Bund anerkennt, dass das Problem Erdmandelgras gravierend ist, sodass nur eine gemeinsame Lösung von Branche, Kantonen und Bund zum Ziel führen kann. Erdmandelgras ist ein Neophyt, welcher mit herkömmlichen Massnahmen nur schwer bekämpft werden kann. Da es sich aber nicht um einen besonders gefährlichen Schadorganismus im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes handelt, fehlt für die Einführung einer bundesweiten amtlichen Melde- und Bekämpfungspflicht die Gesetzesgrundlage. Die Kompetenz, Vorschriften zu erlassen, liegt daher bei den Kantonen. Der Bund setzt deshalb alles daran, die Bestrebungen der Kantone und der Branche zu unterstützen, und ist bereit, sämtliche Aufgaben zu übernehmen, welche in seiner Kompetenz und seinen Möglichkeiten liegen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat eine Plattform geschaffen, um die gemeinsamen Anstrengungen der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz, der Konferenz der kantonalen Pflanzenschutzdienste und der Branche zu koordinieren. Die Forschungs- und Beratungsarbeit zur Bekämpfung des Erdmandelgrases wird bereits seit mehreren Jahren über Verbundprojekte mit Agroscope und Agridea unterstützt. Ein Ergebnis der Koordinationsarbeit ist die Herausgabe einer gemeinsamen Bekämpfungsrichtlinie durch die Konferenz der kantonalen Pflanzenschutzdienste zur sofortigen Umsetzung sowie ein abgestimmtes Vorgehen zur Erfassung der noch befallsfreien Gebiete auf nationaler Ebene bis 2020. Der Bund sorgt dafür, dass dies so an die Hand genommen wird. [PAGE 737]

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