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Schmid Martin · Ständerat · 2018-06-04

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Bei Artikel 10 Absatz 5 haben wir eine Differenz, inwieweit Finanzdienstleister ihre Kunden bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse zu informieren haben. Unsere Kommission und unser Rat haben bisher an einer solchen Informationspflicht festgehalten. Wir sehen jetzt aber ein, dass wir darauf verzichten können. Sie wäre schwierig umzusetzen. In unserer Formulierung waren viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten. Es müsste geklärt werden, wann eine wesentliche Änderung stattfindet. Wir haben uns deshalb entschieden, uns bei Artikel 10 Absatz 5 dem Nationalrat anzuschliessen, um damit dem Nationalrat auch in einem Punkt entgegenzukommen.