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Schmid Martin · Ständerat · 2018-06-04

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Bei Artikel 93 besteht eine Differenz in Bezug auf das Sanktionsregime. Um den Bundesrat zu zitieren, kann ich Ihnen einfach sagen, dass unser Sanktionsregime bzw. unser Beschluss, der den Entwurf des Bundesrates übernommen hat, viel logischer ist.

Der Nationalrat hat in der letzten Runde noch versucht, uns einen Schritt entgegenzukommen, indem unrichtige Angaben auf einem Basisinformationsblatt mit einer Busse von 250[NB]000 anstatt 100[NB]000 Franken, wie das in der ersten Runde vorgeschlagen wurde, sanktioniert werden sollen.

Die Kommission hat diesen Beschluss geprüft, ist aber der Auffassung, dass der bundesrätliche Entwurf sachgerechter ist, wonach der Sanktionsrahmen unabhängig vom Verstoss auch aufgrund der Geschäftsgrösse bis zu 500[NB]000 Franken betragen soll, und dass dort an der Sanktionsregelung gemäss diesem ursprünglichen Beschluss festgehalten werden sollte.

Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 93 am Beschluss des Ständerates festzuhalten.

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