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Vogler Karl · Nationalrat · 2018-06-04

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b unserer Bundesverfassung nicht zu ändern und damit die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich empfehle die Ablehnung, obwohl mir und den meisten in diesem Land Kühe mit Hörnern deutlich besser gefallen als solche ohne Hörner und es mir entsprechend nie und nimmer in den Sinn käme, meine Ziegen zu enthornen. Trotzdem darf die Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung horntragender Zuchtziegenböcke nicht gleichberechtigt mit den zentralen Leitlinien, welche unsere Verfassung ausmachen und prägen - etwa die Organisation unseres Landes, die Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung, die Garantie der Grundrechte der Menschen dieses Landes oder die Aufzählung der Sozialziele -, Verfassungsrang einnehmen. Da bin ich ganz einfach Verfassungsästhet. Die staatspolitische Einordnung des Anliegens auf Verfassungsebene ist ganz einfach nicht stufengerecht. Es gehört nicht in die Verfassung - Punkt.

Es wurde heute gesagt, die Initianten und selbst die zuständige nationalrätliche Kommission hätten alles versucht, um dem Anliegen auf Gesetzesebene zum Durchbruch zu verhelfen, jedoch vergebens. Dies mag sogar zutreffen. Allein, auch das ist keine Rechtfertigung, der Sache Verfassungsrang zu verschaffen.

Ich bin überzeugt, dass es erfolgversprechende marktwirtschaftliche Ansätze gibt, um die Produkte horntragender Tiere zu fördern, etwa über die Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft oder, sollte dieser Ansatz tatsächlich nicht greifen, über Artikel 75 des Landwirtschaftsgesetzes. Bei diesen und möglicherweise anderen Instrumenten gilt es anzusetzen, um dem Anliegen gerecht zu werden. Ich meine, man tue gut daran, das Anliegen ernst zu nehmen, weil ein Grossteil der Konsumentinnen und Konsumenten und damit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hinter dem Anliegen steht. Davon bin ich überzeugt.

Darum, sehr geehrter Herr Bundesrat Schneider-Ammann, lieber Kollege Markus Ritter - er ist zwar gerade nicht hier im Saal -, setzen Sie sich bitte noch einmal zusammen, und präsentieren Sie uns raschestmöglich eine tragfähige Lösung. Helfen Sie mit, dass die horntragenden Zuchtziegenböcke keinen Eingang in unsere Verfassung finden.

Ein weiterer Punkt, der mir bei der Initiative missfällt, ist der Umstand, dass eine spezifische Förderung horntragender Tiere verlangt wird und in der Verfassung verankert werden soll. Damit würde ein einzelner Faktor, von dem wir im Übrigen nicht mit Sicherheit wissen, ob er für das Wohlergehen des Tieres tatsächlich von Relevanz ist - und wenn ja, von welcher -, gegenüber anderen Faktoren bevorzugt und priorisiert. Andere wichtige Aspekte, die für das Tierwohl ebenfalls und vielleicht mindestens so wichtig sind, würden in den Hintergrund gestellt, und eine Abwägung mit anderen Aspekten des Tierwohls würde erschwert. Im Extremfall - das wurde heute auch gesagt - könnte das sogar mit einer Zunahme der Anbindehaltung verbunden sein, was wahrscheinlich die allermeisten von uns nicht wollen.

Zusammengefasst bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, verbunden mit dem Auftrag an den Bundesrat, die bäuerlichen Organisationen und das Parlament, dafür besorgt zu sein, dass das Anliegen der Initiative anderweitig, und zwar stufengerecht, umgesetzt wird.