Zanetti Claudio · Nationalrat · 2018-06-04
Zanetti Claudio · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-04
Wortprotokoll
Der unsterbliche Oscar Wilde brachte es auf den Punkt: "Es gibt nur etwas, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel." Wir in diesem Saal sind Gesetzgeber, und niemand kann ein grösseres Interesse daran haben als wir, dass unsere Gesetze und Beschlüsse auch so umgesetzt werden, wie wir das jeweils im Sinne haben.
Bei Regierung und Verwaltung ist jedenfalls die Tendenz zu einem eigenständigen Handeln zu beobachten, nicht was die Eigenständigkeit unseres Landes angeht, sondern hinsichtlich ihrer Bindung an Verfassung und Gesetz. Während sich immer mehr Länder auf ihre nationale Souveränität besinnen und es in den USA überhaupt keiner Regierung einfallen würde, etwas anderes als "America first" zu propagieren, vertritt unsere Landesregierung dezidiert die Auffassung, unser Landesrecht sei nachrangig gegenüber dem internationalen Funktionärsrecht, das sie euphemistisch "Völkerrecht" nennt. Unser nationales Recht, und zwar nicht nur der Teil davon, den wir hier in diesem Raum setzen, auch das, was von Volk und Ständen in die Bundesverfassung geschrieben wurde, die einzuhalten wir geschworen oder gelobt haben, erodiert vor unseren Augen, es rinnt wie Sand durch unsere Hände. [PAGE 791]
Eine besonders traurige Rolle spielen dabei auch unsere Gerichte, und zwar nicht nur im Bereich des öffentlichen, sondern auch im Bereich des Privatrechts. Zwar sind wir in der Schweiz noch nicht ganz so weit wie in Deutschland, wo Polygamie bei einer Einbürgerung mittlerweile nicht einmal mehr ein Einbürgerungshindernis darstellt, aber auch hierzulande werden in Stellvertretung geschlossene Ehen mit Minderjährigen mittlerweile anerkannt, mit sämtlichen rechtlichen Folgen wohlverstanden. Unsere Gerichte verfolgen dabei sozialpolitische Ziele. Sie fragen nicht einfach nach der Rechtslage, sondern danach, wem ein Entscheid in einem konkreten Fall ein Bleiberecht verschaffen könnte. So machen sie beispielsweise aus dem Ordre public unseres Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht einen "ordre public atténué". Man gab sich also kreativ, so kreativ, dass etwas völlig anderes herauskam, als es dieses Parlament hier beabsichtigte.
Ich frage Sie: Was für einen Sinn hat es, im Gesetz einen Ordre public vorzuschreiben, wenn damit nicht der Unterwanderung der eigenen Werteordnung Grenzen gesetzt werden sollen? Wie kann man tolerant sein, wenn man nicht zuvor Grenzen setzt?
Mit meiner parlamentarischen Initiative will ich eine Diskussion über unsere Werte anstossen. Wo ist die rote Linie, die bestimmt, wann das "einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und fundamentale Rechtsgrundsätze missachtet werden"? Müsste nicht beispielsweise die Gleichberechtigung ein solcher Fels in der Brandung sein? Können wir Weltfrauentage feiern, Pussyhats in der Wandelhalle stricken und gleichzeitig einer Religion die Tore öffnen, in der die Ungleichheit der Geschlechter zum Ordre public gehört?
Mit der Unterstützung meiner Initiative ermöglichen Sie diese notwendige Diskussion in den dafür zuständigen Gremien.