Munz Martina · Nationalrat · 2018-06-05
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-05
Wortprotokoll
Mit meiner Motion verlange ich, dass das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) so zu ergänzen ist, dass bei einem offensichtlichen Versagen des Justizsystems im Herkunftsland und der internationalen Rechtshilfe die Schweiz autonom Potentatengelder blockieren, enteignen und an die bestohlene Bevölkerung zurückführen kann.
Die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion hat mich mehr als enttäuscht, ja, sie hat mich schockiert. Der Satz "Das ägyptische Justizsystem hat im Rahmen der Korruptionsprozesse gegen führende Vertreter des ehemaligen Regimes bewiesen, dass es funktioniert" ist inakzeptabel. Die Schweiz gibt damit dem ägyptischen Rechtssystem eine Absolution für sämtliche Defizite und gibt der As-Sisi-Diktatur damit das Label "perfektes Justizsystem".
Der Bundesrat weist am Schluss seiner Stellungnahme auf meine Motion darauf hin, dass die Schweiz mit dem Geldwäschereigesetz autonom beurteilen kann, ob es sich um gestohlene Gelder handelt oder ob diese rechtmässig erworben worden sind. Doch im Falle Mubarak hat die Beurteilung der Schweiz offensichtlich versagt: Die Banken haben die Mubarak-Gelder angenommen, obschon das Mubarak-Vermögen in keinem Verhältnis zum Jahresgehalt des Politikers stand. Den Banken hätte deshalb auffallen müssen, dass diese Gelder aus zweifelhaften Quellen stammen.
Mit meiner Motion soll das Schweizer Rechtssystem eine zweite Chance erhalten, um zu prüfen, ob die nach der Schweiz gebrachten Potentatengelder tatsächlich rechtmässig erworben worden sind. Dazu müsste das SRVG in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b geändert werden. In diesem Artikel wird das Versagen des Justizsystems auf den Zusammenbruch oder die mangelnde Verfügbarkeit des Justizsystems eingeschränkt. Diese aktuelle Rechtsdefinition müsste, wie in meiner Motion gefordert, auf Fälle ausgeweitet werden, in denen das Justizsystem wegen unzureichender Unabhängigkeit von der Politik versagt.
Das SRVG ist derart restriktiv formuliert, dass es praktisch nur dann zur Anwendung kommt, wenn in einem Land eine Revolution stattgefunden hat, also nicht allein die Regierung gestürzt ist, sondern auch das gesamte Rechtssystem ausgewechselt wird. Das ist viel zu eng definiert, um den häufigsten Fall von Machtmissbrauch zu erfassen: Das ist die Korruption und fehlende Unabhängigkeit des Rechtssystems. Bei Potentatengeldern geht es in aller Regel um Korruptionsgelder. Das war im Fall Ägypten offensichtlich. Das Verfahren gegen die Mubarak-Gelder kam lange gut voran. Das änderte aber in jenem Moment, als As-Sisi die Macht übernahm und die alten Mubarak-Seilschaften in Verwaltung, Armee und auch im Justizsystem wieder installierte.
Der Fall der unrechtmässig erworbenen Mubarak-Gelder zeigt auf, dass die internationalen Rechtshilfeverfahren nicht genügen, um das unrechtmässig erworbene Geld an die bestohlene Bevölkerung zurückzuführen, wenn das Justizsystem im Herkunftsland versagt bzw. korrupt ist. Die Schweiz darf Potentatengelder nicht weisswaschen. Der Fall Mubarak darf sich nicht wiederholen. Das SRVG muss so abgeändert werden, dass es auch in Fällen von Korruption, fehlender [PAGE 815] Unabhängigkeit des Justizsystems und Machtmissbrauch der Potentaten anwendbar ist und greifen kann.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.