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Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-05

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05

Wortprotokoll

Die Frage, ob die Umbenennung der 42 eidgenössischen Jagdbanngebiete, die etwa 3,5 Prozent der Landfläche ausmachen, in "Wildtierschutzgebiete" Veränderungen in der Handhabung dieser Gebiete beinhaltet oder nicht, wurde kontrovers diskutiert. Die Änderung der Terminologie hat mit einem Strategiewechsel zu tun, welcher bereits - die Frau Bundesrätin hat es erwähnt - 1985 bei der Revision des Jagdgesetzes stattgefunden hat. Mit dem Strategiewechsel wollte man weg vom Bannen einer Aktivität, nämlich der Jagd, hin zum Schutz der Arten- und Lebensraumvielfalt.

Heute gibt es immer mehr Anspruchsgruppen, welche die Wildtierschutzgebiete negativ tangieren können. Insbesondere ausufernde touristische Angebote sind im Auge zu behalten. Die heutige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen betreffend Schutzbestimmungen und Nutzungsmöglichkeiten in Wildtierschutzgebieten hat sich bestens bewährt und soll nicht geändert werden. Auch bewährt hat sich die Berücksichtigung der landschaftlichen Vielfalt der verschiedenen Gebiete durch objektspezifisch definierte Ziele und Massnahmen. Damit kann das Potenzial der Wildtierschutzgebiete für den Erhalt und die Förderung national prioritärer Arten und Lebensräume besser genutzt werden und so ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz geleistet werden.

Die Minderheit argumentiert - wir werden es hören - insbesondere auch damit, dass die Jagdbanngebiete bzw. Wildtierschutzgebiete sehr konzentriert gelegen sind. Es gibt einige wenige Kantone, welche die meisten Jagdbanngebiete beschlagen. Diese sind natürlich dann umso mehr von diesen Regelungen betroffen. Aber ich überlasse die Argumentation gerne der Minderheit.

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