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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-06-06

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Das Bundesgerichtsurteil vom letzten Dezember zur elterlichen Kostenbeteiligung am obligatorischen Schulunterricht hat in den Kantonen und Gemeinden hohe Wellen geschlagen. Von einem Tag auf den anderen waren zahlreiche grundlegende Angebote der heutigen Grundschulausbildung gefährdet, weil die Ansätze für die finanzielle Beteiligung der Eltern gemäss der neuen Rechtsprechung anscheinend zu hoch sind. Betroffen sind Aktivitäten wie Klassenlager, Skilager, Exkursionen sowie sportliche und kulturelle Angebote, die den Schulunterricht ergänzen. Diese Aktivitäten erweitern die Unterrichtsinstrumente und tragen damit entscheidend zu einer ganzheitlichen Schulbildung bei, die neben fachlichen auch wichtige soziale Kompetenzen berücksichtigt.

Der allfällige Wegfall der Angebote infolge der Mehrkosten, die auf die Gemeinden und Kantone zukommen, würde eine Verarmung des Unterrichts und einen bildungspolitischen Rückschritt bedeuten. Genau ein halbes Jahr nach dem Bundesgerichtsurteil lassen sich die konkreten Auswirkungen nun beziffern. In meinem Kanton Freiburg ergab eine Umfrage der Erziehungsdirektion, dass die öffentliche Hand mit Mehrkosten von jährlich rund sechs Millionen Franken rechnet, um die bisher bestehende, teilweise Kostenbeteiligung der Eltern zu kompensieren. Der Staatsrat hat nun letzte Woche entschieden, die Hälfte dieser Mehrkosten zu übernehmen. Die anderen 50 Prozent sollen die Gemeinden übernehmen, die nun mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen konfrontiert sind und bereits angezeigt haben, dass sie nicht in der Lage oder willens seien, diese zu übernehmen. Wir können also mit Genugtuung feststellen, dass die öffentliche Hand, jedenfalls in meinem Kanton, trotz den Mehrkosten Verantwortung übernimmt und dafür sorgt, dass die schulergänzenden Angebote auch in Zukunft so weit wie möglich bestehen bleiben.

Also Ende gut, alles gut? Ich denke, dass zumindest für meinen Kanton diese Feststellung gemacht werden kann. Es sind aber alle Kantone in gleicher Weise betroffen, und nicht überall sind Lösungen gefunden worden. Daher meine ich, dass auf Bundesebene Handlungsbedarf besteht. Ich danke dem Bundesrat für seine ausführliche Antwort auf meine Interpellation und die konkreten Hinweise auf eine mögliche Verstärkung seines Engagements.

Gerne erlaube ich mir, auf drei Punkte hinzuweisen:

Der erste Punkt betrifft die stärkere Förderung des Schneesports: In seiner Antwort unterstreicht der Bundesrat zu Recht, dass der Bund über das Bundesamt für Sport und das Seco 2013 Mitinitiant des Vereins Schneesport-Initiative Schweiz war und via Internetplattform www.gosnow.ch den Schulen günstige und einfach organisierbare Schneesportlager und -tage vermittelt. Über Innotour werden zudem touristische Projekte des Vereins unterstützt. Der Bundesrat schreibt: "Es ist davon auszugehen, dass die Angebote des Vereins künftig verstärkt genutzt werden." Ich denke, dass seine Beurteilung stimmt. Ich begrüsse daher diese Aussage und gehe davon aus, dass der Bund die finanziellen Beiträge an diese Initiative entsprechend erhöht. Herr Bundesrat Schneider-Ammann, wenn ich Sie das ganz kurz fragen darf: Können Sie bestätigen, dass Sie diesem Anliegen nachkommen und entsprechend diese erhöhten finanziellen Beiträge dann auch sprechen werden?

Ich komme zum zweiten Punkt, zur Tourismusförderung: Im Rahmen der Mitte November 2017 verabschiedeten Tourismusstrategie will der Bund auch künftig Projekte zur Förderung des Wintertourismus unterstützen. Aufgrund der Feststellung, dass mit Schneesportlagern Kinder motiviert werden, Schneesport zu treiben, und diese somit direkt zur Förderung des Wintertourismus beitragen, gehe ich davon aus, dass auch über diesen Weg entsprechende Unterstützungen durch den Bund geleistet werden können. Ebenfalls in diesem Zusammenhang bin ich froh, wenn Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, mir bestätigen können, dass ich mich mit dieser Idee nicht auf dem Holzweg befinde.

Das führt mich zum dritten Punkt, zur Unterstützung ausserschulischer Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen: Dieser Bereich betrifft zwar nicht die Grundschulausbildung, hat aber auch eine wesentliche ergänzende, unterstützende Funktion. Ich bin froh, dass der Bundesrat dezidiert zum Ausdruck bringt, dass der Bund auch in Zukunft die Kantone und die Gemeinden in ihrer Kinder- und Jugendpolitik mit subsidiären Förderangeboten unterstützen will. Erwähnen will ich in diesem Zusammenhang namentlich die schulischen Austausche zwischen Sprachregionen.

Zusammenfassend danke ich dem Bundesrat noch einmal für seine klare und positive Antwort. Mit den zusätzlichen Massnahmen und den dezidierten komplementären Engagements können Sie die negativen Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils mindestens teilweise auffangen.